Der Leistungserbrimger ist nur für interne Verrechnungszwecke relevant und wird nicht an de HÄVG übermittelt. Das Feld enthält alle als Leistungserbringer markierten Nutzer der Praxis zur Auswahl. Beim Stellvertreterarzt sollten allerdings nur die HZV-Ärzte ihrer Praxis auswählbar sein. Diese sind alle jenen Ärzte die mindestens einen aktiven HZV-Vertrag haben. Sollten hier andere Ärzte auswählbar sein, möchte ich Sie bitten sich nochmal telefonisch im support zu melden.
Wie der Leistungserbinger bestimmt wird, lässt sich im Handbuch im Kapitel Nutzerverwaltung:
Wie wird der Leistungserbringer für eine Leistung bestimmt?
-
Ist der eingeloggte Nutzer ein Vertragsarzt oder Leistungserbringer, dann wird dieser genommen.
-
Ist ein Besuch vorhanden, wird der Hauptbehandelnde Arzt des Besuches genommen.
Ansonsten gibt es keinen Leistungserbringer.