Gibt es eine Möglichkeit in einer Gemeinschaftspraxis nur einen Arzt als Leistungserbringer bei den HZV Verträgen zu definieren, der dann automatisch bei jeder Abrechnung erscheint , auch wenn ein anderer Arzt den Patienten behandelt hat.
für die Abrechnung spielt der Leistungserbringer keine Rolle und wichtig ist nur der Betreuarzt des Patienten - der Arzt bei dem der Patient in die HZV eingeschrieben ist.
Da eine "In Vertretung"-Einschreibung innerhalb einer BAG/MVZ nicht möglich ist, fällt mir als eine Lösung nur ein Wechsel des Betreuarztes ein. Sie können die Patienten, bei denen die Mindestlaufzait (12 Monate) abgelaufen ist, erneut mit gewümschtem Betreuarzt einschreiben und als Grund den "Arztwechsel" angeben.