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Hi,

durch Zufall zeigte sich - nachdem mein Weiterbildungsassistent eine Anfrage von der AOK zu sich privat nach Hause geschickt bekam - dass der Leistungserbringer beim Versenden einer eAU (HZV Baden-Württemberg) falsch eingetragen wird.

Das Hausarztprinzip besagt, dass der Patient immer nur von dem behandelt werden kann, bei dem er eingeschrieben ist. Daher erscheint vor dem Versenden ja auch immer die Passwortabfrage.

Bitte ändern Sie den "Leistungserbringer" auf den Arzt bei dem der Patient eingeschrieben ist. Unabhängig davon wer jetzt gerade in tomedo eingeloggt ist.

Ich erbringe die "Leistung" ja praktisch mit der Unterschrift (Passworteingabe)....

VG

JM

P.S. ein Weiterbildungsassistent ist im Prinzip auch kein KV-Leistungserbringer und hat ohnehin nichts auf dem Protokoll zu suchen...da dürfte wenn, dann nur ein Arzt mit KV-Zulassung erscheinen.
Gefragt in Bug von (21.2k Punkte)
0 Punkte

2 Antworten

Sehr geehrter Herr Müller,

nur um sicher zu gehen, nutzen Sie die KBV eAU für HZV Patienten oder die HZV variante?
Beantwortet von (89.4k Punkte)
0 Punkte
Hi,

Ich nutze die HZV-Variante (wird separat vergütet)

VG

JM
Ok, danke, dann wissen wir wo wir suchen sollen.

(Hintergrund: in der KBV eAU werden beide übertragen. Leider gab es da zwischen den Kassen der KBV und uns größere Interpreationsspielräume und ich wollte vermeiden das es wieder dieses Problem ist)
Im Übertragungsprotokoll....da ist es ersichtlich. Es wird der "angemeldete Arzt" und nicht der "abrechnende Arzt" als Leistungserbringer genommen.

Im Dokument, das an HÄVG als eAU übertragen wird, werden die Daten vom bescheinigenden/ eAU-ausstellenden Arztes übertragen (die Daten des Arztes, dessen LANR im Personalienfeld des Formulares steht). Auch diese Daten werden im Versandprotokoll angezeigt.

Laut HÄVG eAU-Spezifikation muss der bescheinigende Arzt nicht zwingend an der IT-Vernetzung teilnehmen. Wenn der bescheinigende Arzt nicht an IT-Vernetzung teilnimmt, darf er entscheiden, welche Art der eAU erstellt werden soll - eAU HZV oder eAU KBV.

Wenn der Arzt sich für eAU HZV entschieden hat, ist eine Signatur vom an IT-Vernetzung teilnehmenden Arzt nötig (es muss aber nicht zwingend der Betreuarzt sein).

In der nächsten Server-Version passen wir das Dokument so an, dass die Daten vom bescheinigenden Arzt als eAU-Ersteller und die Daten vom signierenden Arzt als eAU-Unterzeichner übertragen werden. 

Beantwortet von (17.6k Punkte)
+1 Punkt
Der "signierende Arzt" ist ja im Prinzip nicht zu ermitteln...es sei denn sie machen Hash-Gegenchecks vom Passwort des jeweiligen Signierenden. Wobei ich mir nicht sicher bin ob das Passwort überhaupt in tomedo - oder auf dem HÄVG-Server abgelegt wird.

Ich würde daher nochmals dringend vorschlagen einfach den Betreuerarzt als "signierenden" Arzt einzutragen. Das würde uns auch aus abrechnungstechnischen Gründen einiges ersparen/erleichtern.
Des Weiteren würde ich den bescheinigenden Arzt nicht vom signierenden Arzt trennen....das gibt nur wieder Probleme...

Ein Weiterbildungsassistent braucht im System z.B. auch keine eigene LANR. Es gilt die LANR dessen der den Kopf dafür hinhält :P
Der signierende Arzt ist eigentlich zum Zeitpunkt des Versands schon bekannt, die Daten werden entweder aus dem Komfort-Signatur Verfahren genommen oder erfragt, wenn während der tomedo-Sitzung noch kein Zertifikatskennwort abgefragt wurde.

Der Betreuarzt können wir leider nicht als default Signierer benutzen, da nicht alle Betreuärzte an der IT-Vernetzung teilnehmen.

Ich denke die folgende Lösung könnte passen:

- bei HZV Patienten wird als Arzt den Betreuarzt aus dem bevozugten Selektivvertrag genommen

- wenn der Arzt an der IT-Vernetzung teilnimmt, wird seine Signatur verwendet (was eigentlich schon implementiert ist)
Wenn der Assistenzarzt kein Leistungserbringer ist, wird er nicht im DropDown-Menü zur Auswahl angezeigt.

Der Weiterbildungsassistent ist Leistungserbringer. Also abrechnungstechnisch nicht, aber in tomedo schon ...da ein Arzt-Userprofil ohne den Haken bei "Leistungserbringer" sinnlos ist.

Ein Weiterbildungsassistent ist im Prinzip auch etwas ganz anderes als ein Assistenzarzt, aber das führt hier zu weit.

Im HZV wird das Ganze schwierig. Ein Assistenzarzt darf da rein rechtlich nicht das Gleiche wie ein Weiterbildungsassistent.

Ich denke die folgende Lösung könnte passen:

- bei HZV Patienten wird als Arzt den Betreuarzt aus dem bevozugten Selektivvertrag genommen

- wenn der Arzt an der IT-Vernetzung teilnimmt, wird seine Signatur verwendet (was eigentlich schon implementiert ist)

Bei HZV-eAU sollte als Arzt immer derjenige auf den der Vertrag abgeschlossen ist (Betreuerarzt) gewählt werden. Unabhängig davon wer gerade eingeloggt ist. Es wird ja auch eine Signatur vom HÄVG-Server verwendet und mit das Ganze mit dem Passwort des "Betreuerarztes" signiert....

Bei der eAU im KV-Verfahren gelten sowieso andere Regeln :)

Wir werden die Frage mit HÄVG klären.

Unsere Anfrage hat HÄVG wie folgt beantwortet:

Frage 1:

Wer darf die AU bescheinigen? Darf ein Assistenzarzt oder ein Weiterbildungsarzt oder ein beliebiger Arzt der Praxis die AU ausstellen (die Daten des Arztes werden dann im Personalienfeld des Formulars eingetragen)? Oder muss die AU nur vom Betreuarzt des Patienten bescheinigt werden?

=> Jeder befugt in der Praxis arbeitende Arzt - der über eine LANR verfügt - darf die AU ausstellen. (CDA authorPerson)

 Frage 2:

Wer ist ein gesetzlicher Unterzeichner des Dokumentes? Es geht um ein Element "legalAuthenticator".

=> Dies ist der an der eAV teilnehmende Betreuarzt, der mit seinem Arztzertifikat(LANR) die eAU signiert.

 Als Fazit - der Weiterbildungsassistent/Assistenzarzt darf die eAU ausstellen. Zum Versenden ist die Signatur vom an der IT-Vernetzung teilnehmenden Arzt zu verwenden.

Wie bereits oben gesagt wurde, machen wir in der nächsten Server-Version eine kleine Anpassung und übertragen im CDA Dokument als eAU-Unterzeichner die Daten vom signierenden Arzt.

Wenn der Betreuarzt des Patienten an der IT-Vernetzung teilnimmt, wird seine Signatur verwendet bzw. erfragt. Sonst die Signatur von einem Arzt der Praxis (so wie es momentan abläuft).

Hier gibt es aber ein Problem. Ein Weiterbildungsassistent hat keine LANR. Wenn er nicht im Notarztdienst oder als Pool Arzt tätig ist, bekommt man keine lebenslange Arzt Nummer.

Wenn der Betreuarzt des Patienten an der IT-Vernetzung teilnimmt, wird seine Signatur verwendet bzw. erfragt. Sonst die Signatur von einem Arzt der Praxis (so wie es momentan abläuft).

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. In dem Moment wo eine eAU versendet wird, muss ich ja auch automatisch teilnehmen?

Wenn Sie denn Fall meinen, dass sich mehrere Betreuerärzte in der gleichen Praxis befinden - und nicht alle an der Arztvernetzung teilnehmen - dann würde ich auf keinen Fall einfach die Signatur eines anderen Arztes nehmen!

Wenn Sie den Betreuerarzt in beide Felder eintragen, dann gibt es keine weiteren Probleme...sobald da irgend ein anderer Arzt drin steht wird es wieder Verwechslungen geben...

Für Weterbildungsassistenten kann man entweder die Pseudo-LANR eintragen oder "Default-Abrechnung auf:" setzen (Nutzerverwaltung/Leistungserbringer)

Wenn Sie denn Fall meinen, dass sich mehrere Betreuerärzte in der gleichen Praxis befinden - und nicht alle an der Arztvernetzung teilnehmen

Ja, der Fall ist gemeint.

die Signatur eines anderen Arztes nehmen  

HÄVG will aber so. eAU kann von einem Arzt bescheinigt und der andere Arzt initiirt den Versand und signiert.

 

Für Weterbildungsassistenten kann man entweder die Pseudo-LANR eintragen oder "Default-Abrechnung auf:" setzen (Nutzerverwaltung/Leistungserbringer)

Genau das war bei uns aber das Problem. Die LANR des Weiterbildungsassistenten wurde an die HÄVG übermittelt (Obwohl die Default Abrechnung auf mich eingestellt ist)... 

die Signatur eines anderen Arztes nehmen  

HÄVG will aber so. eAU kann von einem Arzt bescheinigt und der andere Arzt initiirt den Versand und signiert

 

Das finde ich lustig. Da bekommt die HÄVG dann die gewünschten eAUs ohne die zusätzlichen Kosten....ich glaube nicht, dass das im HÄVG-Vertrag so geregelt wurde und ob das überhaupt so zulässig ist. 

Genau das war bei uns aber das Problem. Die LANR des Weiterbildungsassistenten wurde an die HÄVG übermittelt (Obwohl die Default Abrechnung auf mich eingestellt ist)... 

 Das erklärt das Problem. Wird in v1.112 korrigiert.

Das finde ich lustig. Da bekommt die HÄVG dann die gewünschten eAUs ohne die zusätzlichen Kosten....ich glaube nicht, dass das im HÄVG-Vertrag so geregelt wurde und ob das überhaupt so zulässig ist. 

Aus  dem "PROTOKOLL ZUM HÄVG RZ ANBIETERWORKSHOP" vom 05.08.2021

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