E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
TI Störung: Beeinträchtigungen beim Vertrauensdiensteanbieter medisign
Weitere Informationen Link.
Moin,

wir haben nach mehrmonatiger Testphase jetzt seit 2 Wochen das eRezept für alle GKV-Patienten eingeführt. Das ganze läuft ziemlich problemlos und es bieten sich teils überraschende Erleichterungen im Arbeitsalltag. Ein Problem welches sich jetzt erst zeigt ist, dass sich die eRezepte auch gesteckte eGK und ohne Schein vorbereiten und signieren lassen. Dies birgt das Risiko dass der Patient, wenn er zum Beispiel die eRezept-App hat, nicht mehr in die Praxis kommt. Uns geht einerseits dadurch der Schein inkl. Vergütung verloren und zweitens droht meiner Auffassung nach hier auch Regress für die Medikamente vom Kostenträger.

Wenn ich an unseren Workflow denke bin ich mir noch nicht ganz sicher wie man das am elegantesten löst. Ich würde mir auf jeden Fall eine Warnung wünschen, ggf auch als Status zB "gespeichert ohne Schein" oder einfach als popup (wobei mich das wahrscheinlich Nerven würde). Weiterhin wäre ein Status "geprüft" nicht schlecht, welchen ich setzen könnte wenn ich die Liste durcharbeite. Dieser würde das Rezept noch nicht signieren, jedoch könnte ich sobald der Schein da ist ohne viel Hirnschmalz das Rezept signieren. Hier denke ich wären sicher auch Vorschlage aus der Comunity hilfreich. Wie würdet ihr das Problem gerne lösen?

Gruß von der Ostsee
Gefragt in Wunsch von (1.7k Punkte)
+1 Punkt
Mal ne blöde Frage: wie haben Sie die Patienten dazu bekommen, die eRezept-App zu installieren? Hat bei mir trotz Werbung noch niemand gemacht...
Idee dazu:

Schon beim Reinkommen in die Praxis händigt die MFA einen laminierten Zettel aus - darauf zwei QR-Codes: Einer für den Google-Play-Store, einer für den Appstore bei Apple. Es erfoglt der Hinweis: Ihr Rezept bekommen Sie nachher bei mir an der Anmeldung über die dann heruntergeladene App. (Patienten, die kein Handy dabei haben sind davon natürlich ausgenommen).

Das Rezept gibt es dann nicht mehr im Arztzimmer sondern beim Verlassen der Praxis - die Patienten fotografieren mit der App dann einen zweiten, sichtgeschützten(!) Bildschirm ab oder aber bekommen dann beim rausgehen das Rezept ausgehändigt.

Langsam aber sicher könnte sich das dann durchsetzen - die Registrierung ist dann ein zweiter Schritt.

Andere Ideen? Kritik?

1 Antwort

Guten Tag Herr Köntges,

wir könnten beim Vorbereiten des Rezeptes prüfen ob für das aktuelle Quartal bereits ein Schein existiert. Falls nicht könnten wir dann das Rezept mit einem Attribut gesperrt versehen und das auch als Status (ggf. mit Hinweis "Schein fehlt") in der Verwaltung anzeigen. Um es zu signieren und zu versenden muss es dann erst manuell entsperrt werden (nachdem ggf. die neuen Kartendaten übernommen wurden und ein Schein angelegt wurde).

Gibt es weitere Vorschläge dazu?

Viele Grüsse,
Beantwortet von (12.9k Punkte)
+7 Punkte
Klingt gut!
Vielleicht ginge so etwas auch für die eAU?
Ginge so etwas auch für die eAU?
Ja, sicher, aber dann würde ich die Diskussion von Anfang des Jahres wieder haben. Das betrifft vorallem BG Fälle und Patienten mit HZV die dann doch via GKV verschickt werden "sollen".
Ich verstehe das mit HZV nicht. Wird das nicht regulär verschickt? In Bayern läuft das wie eine normale GKV.
In Baden-Würtenberg wird die eAU via HZV verschickt. Wenn das nicht geht ist die GKV Variante der Rückfall. In dem fall müsste dann ein extra GKV-Schein angelegt werden obwohl nur die Kartendaten für die AU notwendig sind (welche ja schon am HZV-Schein hängen)
Gibt es denn ein Briefkommando, das das Vorhandensein eines Abrechnungsscheines oder einer Privatrechnung prüft?

 

Dann könnte man über Aktionkettenbedingungen eine entsprechende Warnung bei Anlage des Rezept realisieren?
Sehr geehrter Herr Mai,

die Frage bringt mich leider dazu etwas nachzuhaken. Diese Frage an sich ist etwas irritierend, vor allem in Hinsicht auf Schein. Per se dürfen Sie nur eine AU ausstellen wenn Sie den Patienten gesehen haben und in dem Fall muss die Karte gesteckt sein was automatisch zu einem Schein führt. Wenn Sie also eine AU ausstellen ohne das ein Schein (Rechnung) da ist, so machen Sie das entweder für einen beliebigen Patienten der nicht in der Praxis ist oder (im Quartal) noch nicht da war (dies halte ich für fraglich) oder es ist ein Patient der durch die Anmeldung gegangen ist ... und da muss eigentlich ein Schein/Rechnung da sein. Man müsste in dem Fall aktiv "nein - keinen Schein/Rechnung" klicken.
Herr Thierfelder,

es gibt Patienten, die langfristig eine AU bekommen und nicht zwingend vorstellig werden müssen an dem Tag. Und es gibt die AU bei Erkältungspatienten, die ohne Vorstellung ausgestellt werden darf.
Meine Frage war eher auf das Ausstellen eines Rezeptes gemünzt.

 

Da gibt es keine "Warnung" in Tomedo wenn das Rezeptformular geöffnet wird aber noch kein Schein angelegt ist.

 

Oft bestellen Patienten Folgerezepte vorab per Anrufbeantworter oder Email.

 

Daher die Frage, ob man über eine Aktionskette eine Warnung ausgeben kann, wenn ein Rezept angelegt bzw. Gedruckt wird aber noch kein Schein angelegt ist.
Schlussendlich hilft Ihnen die Warnung nichts. Es muss eigentlich zuerst die Karte im Quartal gesteckt werden und danach darf erst die Rezeptausstellung passieren. Es kommen Daten der Karte auf das Rezept.

Wenn Sie ein Forlgerezept vor dem Patientenbesuch ertsellen wollen ist es erforderlich das zuerst ein Ersatzverfahren angelegt wird. Am einfachsten erreicht man das über Besuch anlegen. Da wird entsprechend auf den Schein hingewiesen.
Ich "will" kein Rezept erstellen bevor die Karte gesteckt wurde. Es passiert versehentlich... deshalb die Frage nach einer Meldung. ;-)

kann man denn zB eine Meldung über eine Aktionskettenbedingung auslösen wenn ein Rezept erstellt wird ohne dass ein Besuch angelegt ist? Das Problem ist, dass die Helferinnen das Anlegen eines Besuchs zur Erstellung eines Rezeptes nicht so leicht verinnerlichen, weil es im "alten System" nicht so war ;-)

Ich versteh hier beide Seiten. Klar ist es Pflicht erst einen Schein anzulegen bevor man ein Rezept ausstellt. Theoretisch kann es sein, dass sich die Versichertendaten geändert haben. In der Realität ist es manchmal anders bzw. aufgrund eines besseren Workflows bestellen Patienten Rezepte vor, die man dann vorbereitet bevor eine Karte gesteckt wurde. Ja, man kann dann immer ein Ersatzverfahren anlegen. Einfacher ist es aber den Schein über das Stecken der Karte beim Abholen anzulegen. 

Beim Erstellen von Überweisungen, AU, Heilmittel und bei der Vorschau von "normalen" Rezepten kommt der unten gezeigte Hinweis. Könnte dieser nicht auch vor dem Versand von eRezepten erscheinen. sodass man dann entweder erst ein Ersatzverfahren anlegt und einen Vermerk macht, dass die Karte noch gesteckt werden muss. 

Ich muss dann meine Frage auch nochmal umformulieren:

Das "Warnfenster" oben ist von der Optik eine der Meldungen wie Sie zB auch bei Verschiedenen anderen Dingen in Tomedo aufploppen (Drucknachricht etc.) sodass ihr nicht unbedingt übermäßige Bedeutung zuteil wird und daher passiert, was nicht passieren sollte: es wird ein Rezept geschrieben ohne dass ein Schein angelegt bzw. Die Karte eingelesen wurde.

Daher meine Frage: kann man das Vorhandensein des Scheins abfragen um dann über eine Aktionskette ein Hinweisfenster einzublenden was man aktiv durch Klicken auf "ok" bestätigen muss?
Dieses Warnfenster ist expliziet eine Konsequenz/Anforderung aus der KBV-Zertifizierung für den Formulardruck. Das ist hart programmiert. Bisher gibt es aus logischen Herausforderungen diese Abfrage nicht, da diese in vielen Fällen einfach - logisch gesehen - falsche Ergebnisse bringen wird.

Wir werden schaun ob wir die Warnung für das eRezept einbauen bzw ob wir aktiv nach einer Scheinanlage fragen ... die ersten Überlegungen sagen das eigentlich ein Schein (Versicherung) für die Medikation notwändig ist. Wir melden uns.
15,985 Beiträge
23,746 Antworten
41,716 Kommentare
11,441 Nutzer