E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Vielen Dank an Zollsoft insbesondere Herrn Kansy und Herrn Lütgemeier Meissner.

Sie haben uns in den 1,5 h gezeigt, wie wir Klippen leichter umschiffen können. Aber selbst die Profis haben das nicht schneller hingekriegt, als wir es mit dem bisherigen Verfahren schaffen. Gefühlt waren da sehr viel mehr Einstellungen und Kontrollkästchen zu beachten, als mit dem bisherigen Verfahren, also auch mehr Fehlermöglichkeiten.

 

Wären eRezept und eAU eine Vereinfachung und würden unsere tägliche Arbeit erleichtern, wäre alles schon längst im Einsatz. Das ist aber nicht der Fall, schließlich wurde das Ganze nicht erfunden um uns die Arbeit zu erleichtern. Mit Sicherheit werden wir mehr Zeit benötigen als bisher. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter eingewiesen werden. Weniger als 1% unserer Patienten werden die Funktionen im Zusammenhang mit der App nutzen und  auch da werden wir viel Zeit für Beratung und Information benötigen, obwohl wir weniger damit zu tun haben, als Ärzte für Allgemeinmedizin. Auch in Apotheken sind keine Begeisterungsstürme zu erwarten.

Freude daran haben wahrscheinlich nur IT-ler und Mitarbeiter der Krankenkassen.

 

Das Nebeneinander von eRezept und Verordnungen für Hilfsmittel und Verbandstoffen sehe ich problematisch, weil die ja auf verschiedenen Formaten gedruckt werden. Wenn dann mal die TI ausfällt, müssen wir außerdem auf das Ersatzverfahren ausweichen und jedesmal die Druckereinstellungen ändern, oder erkennt Tomedo das automatisch?

Insgesamt aber war das Webinar hilfreich, schön wäre es, wenn es auch später abrufbar wäre.
Gefragt in Anderes von (30.5k Punkte)
+3 Punkte

1 Antwort

Hallo Herr Klaproth,

ich kann Ihre subjektive Abneigung gegenüber dem E-Rezept nur bedingt nachvollziehen.
Wir haben ja dafür geworben hier im Rahmen der noch bestehenden E-Rezept Pilotphase dieses auszuprobieren und optimalerweise auch für die Regelverordnung zu übernehmen. Hier sind sicherlich auch interne Praxisworkflows aber auch die Funktion in den lokalen Apotheken vor Ort eine entscheidender Faktor.

ich kann Ihnen mtteilen, dass das E-rezept mittlerweile sehr gut von unseren Tomedianern angenommen wird und wir mittlerweile auch die meisten E-Rezepte in den produktiven Arztpraxen in Deutschland ausstellen.
Ich bekomme fast täglich Feedback von vielen Nutzern die entweder durch das Ausprobieren noch ein paar Rückfragen haben oder auch feststellen, dass sich der Ablauf doch gut in den taglichen Workflow integrieren lässt.
Hier wird es immer Ausnahmen geben und besondere praxisspezifische Workflows. Auch hier versuchen wir bestmöglich darauf einzugehen, auch wenn zukünftig dennoch einige Praxen sich umstellen bzw. anpassen müssen.
Das die Einführung für das E-rezept nicht gliehczeitig für alle Formen von Verordnungen spezifierit und umgesetzt wird, diese in Stufen geplant sind, ist sicherlich auch eine Herausforderung für die Nutzer. Aus der Sicht eines projektverantwortlichen kann ich mich dennoch in Lage des BMG/KBV/Gematik hineinversetzen, dass die Einführung in Phasen sinnvoll ist und eine gewisse Risiko-Abgrenzung beinhaltet.

Die Einstellungen die ich Ihnen beim E-Rezept in den Einstellungen gezeigt hatte stelle Sie einmalig ein. Im Zuge der verordnung haben Sie dann nur die Entscheidung zu treffen, ob Sie das E-Rezept und ggf. den Patientenausdruck nutzen wollen oder lieber das Muster-16.
Ansonsten verläuft die Signierung und der technische Versand im Hintergrund und der Patientenausdruck (Token-Ausdruck) springt automatisch aus em Drucker. Im Standard aus dem Fach welches auch für das Muster-16 verwendet wird.
GHier haben wir auch bereits positive Erfahrung gemacht, dass auch der Patientenausdruck auf rotem KV-Papier erfolgreich in der Apotheke eingelöst werden kann.

Ich aknn mich nur dafür aussprechen, dass wir alle die Zeit bereits jetzt nutzen das E-Rezept in seinem bsiher bestehenden Umfang auszuprobieren und zu nutzen.
Eine verpflichtende Einführung für Arztpraxen sehe ich als realsitisch für den Spätsommer/Herbst kommen.
Es wäre doch schön, wenn dann zumindest unsere Tomedianer sagen können, ja es funktioniert und ich habe es mindestens schon mal erfolgreich ausprobiert.

Viele Grüße,
Marc Kansy
Beantwortet von (9.5k Punkte)
+1 Punkt
Hallo Herr Kansy

ich habe nur ein Problem mit der Einführung neuer Technolgien durch die Gematik, weil fast nichts von Anfang an richtig funktioniert. Deshalb sind alle Beteiligten davon genervt.

Klar hat das eRezept Vorteile, die mit der Zeit auch zu einer breiteren Akzeptanz führen werden. Der Grund warum es mit Tomedo besser funktioniert als mit anderen Praxisprogrammen liegt auf der Hand.

Allerdings sind meine Fragen hinsichtlich der verschiedenen Formulare nebeneinander für Hilfsmittelverordnungen und Medikamente noch nicht beantwortet. Ich benötige das Muster 16 auf jeden Fall für Hilfsmittelverordnungen, das eRezept auf Din A5 für Medikamente. Die Würde ich dann auf Blank A 5 drucken.   Erkennt Tomedo das automatisch?
Hallo Herr Klaproth!

Das eRezept drucke ich problemlos auf A5 KV-Papier. Das normale wie bisher. Derselbe Drucker. Das Papier für das eRezept stellt man bei den Druckereinstellungen ein.
Ok

das ist ja einfacher als gedacht.

Werde ich ausprobieren. Unsere Patienten haben alle keine Gematik APP und die Apotheken sind auch noch nicht so weit. Insofern werden widrige Dinger auf A 5 KV Blanko drucken.
Danke Herr Cepin,
komme erst jetzt wieder dazu auf das Forum zuzugreifen und g´freue mich, dass Sie die Frage von Hr. Klaproth direkt beantwortet haben ;)
Viele Grüße,
Marc Kansy

Ich habe genau einen Pat mit App und der hat schon im Januar gefragt ;-)), da war ich noch nicht so weit. Bei der letzten Verordnung im April ging es dann mit der App problemlos.

Die Apotheken könnten ein Knackpunkt werden. Ich habe nur eine Nachbarapotheke bei der es klappt. Die Andere dachte es geht, geht aber doch nicht ...

@ Herr Kansy:

Gibt es denn eigentlich eine Verpflichtung für die Apotheke das eRezept anzunehmen? Sprich: muß ich ein Rezept Muster 16 nachträglich ausstellen, falls das eRezept nicht gelesen werden kann? Das wäre nämlich ein riesen Aufschlag, falls mal was schief geht. Auf dem Ausdruck steht doch alles relevante drauf! ...

15,807 Beiträge
23,516 Antworten
41,223 Kommentare
10,999 Nutzer