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Wir scheitern mit der papierlosen Praxis an einem einzigen Punkt und das ist die Patientenunterschrift bei Verträgen. Das wäre die Honorarvereinbarung und die wrtschaftliche Aufklärung.

Das beste Beispiel und der Papierproduzent Nr.1 ist Botox/Filler. Nach der GOÄ aus der Kreidezeit ist die Behandlung nicht ohne §2 abrechenbar. Hier ist man schnell bei Faktoren 4-7 weil die Injektion 252 selbst mit hoher Anzahl einfach nicht mehr hergibt. Also muss eine wirtschaftliche Aufklärung mit dem Patienten erfolgen und ein §2. Und zwar bei jeder einzelnen Behandlung. (Anfrage hierzu habe ich mal gestellt, ich erwarte aber, dass mir das bestätigt wird)

Auf dem Ipad mit Tomedo IOS? Nein, Verträge mit dem Patienten müssen handschriftlich erfolgen. Das heisst Papier oder eine qualifizierte digitale Unterschrift. Am Ipad wäre das schon möglich aber mit einer externe Zertifizierungsstelle und Identifizierungskarten wie unser eHBA und eine das Patienten. Ja das war es auch schon. Der Patient hat keine. Seine Kassenkarte kann alles mögliche aber digital signieren kann sie nicht.

Die Papiermassen sind heftig alleine durch diese Verträge.

Und jetzt? Warten, dass die Kassen eine qualifizierte digitale Signatur auf die Karten einführen? Warum sollten sie das, ist ja nicht in ihrem Interesse, sie brauchen das nicht. 

Das Problem: 

  • Patient hat keine Zertifizierungskarte
  • Staat könnte den neuen Personalausweis forcieren aber dne hat auch kaum jemand. Er kann glaube ich auch nicht automatisch digital signieren.
  • KBV interessiert das nicht
  • Kassen interessiert das nicht
  • Zollsoft programmiert nicht in Richtung papierlose Praxis sondern bindet lieber externe Firman an.
  • Apple und Microsoft also die OS Hersteller, denen scheint das Thema auch recht egal zu sein.

Was die Lösung ist weiss ich nicht aber es scheint niemand Interessen. Das frustrierende ist, das sieht so aus, als würde eine qualifizierte digitale Unterschrift nie in der Praxis möglich sein.

 

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1 Antwort

Wir haben die wichtihgsten Formulare auf dem iPad und lassen auf dem iPad mit dem Oencil unterschreiben.

Geht prima
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Hallo Herr Dr. Behle,

das ist aber richt rechtssicher, wenn Sie ein normales iPad benutzen. Nur auf einem iPad Pro ist die Unterschrift rechtssicher, da der Pencil 2 auch den Duktus des Schreibenden misst. Ich vermute, dass dieses in der Zukunft auch für das iPad Air gilt, da dieses auch den Pencil 2 nutzt.

Besten Gruß aus Gotha

Axel Tubbesing
tubbeTEC GmbH / tubbeTEC Süd GmbH
Das stimmt so nicht Herr Tubbesing. Das Ipad pro mit Druckmessung macht noch keine qualifizierte digitale Unterschrift. Ein Vertrag so unterzeichnet ist praktisch nicht unterzeichnet. Auch das Ipad Pro braucht einen Vertrauensdienst und der funktioniert nur mit einer HBA + einer Karte beim Patienten die digital unterschreiben kann zum beispiel den neuen Personalausweis mit aktiviertem Unterschriftenmodus.

https://www.bundesnetzagentur.de/EVD/DE/Verbraucher/Vertrauensdienste/Signatur/Signatur.html

Beide Seiten müssen von einer Zertifizierungsstelle authetifiziert werden. Die Unterschrift ist auch kostenpflichtig aber das ist Papier und ein Druck auch.

Ohne gewähr aber beim Anwalt erfragt: Handschriftlich unterschrieben werden (oder qualifiziert digital mit Zertifizierungsstelle) müssen Patientenverträge wie Wahlleistungen, Honorarvereinbarungen und wirtschaftliche aufklärungen. PVS Einwilligung, Anamnesen, Aufklärungen, Datenschutzvereinbarung müssen nicht handschriftlich erfolgen, das geht also auch auf dem Ipad mit Tomedo IOS auf egal welchem Ipad.

Es geht in der Praxis einzig und allein um Verträge mit dem Patienten zudem uns die Steinzeit-GOÄ zwingt.

gerne werfe ich auch noch mein Wissen in die Runde wink

 

Beim Unterschreiben von elektronischen Dokumenten gibt es drei Stufen der elektronischen Signatur:
- die einfache elektronische Signatur (EES)
- die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)
- die qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Mein aktueller Informationsstand ist, dass wir in Customformularen derzeit selbst mit IPad Pro und Apple Pencil 2 "nur" eine EES haben.

Zusammenfassung:

  • handschriftliche Unterschrift = qualifizierte digitale Unterschrift (herkömmliche Unterschrift)
  • qualifizierte digitale Unterschrift braucht Zertifizierungsstelle/Vertrauensdienst
  • qualifizierte digitale Unterschrift ist Kostenpflichtig durch den Vertrauensdienst.
  • Zertifizierungsstelle/Vertrauensdienst erledigt den Nachweis über Karten mit Pin
  • Der Kassenarzt hat eine Karte (TI Zwang) qualifizierte digitale Unterschrift
  • Der Privatarzt hat keine Karte für die qualifizierte digitale Unterschrift (kein TI Zwang)
  • Der Patient hat keine Karte für die qualifizierte digitale Unterschrift
  • Nur Verträge brauchen in der Praxis mit dem Patienten eine handschriftliche Unterschrift
  • kein Ipad kann die qualifizierte digitale Unterschrift
  • ohne qualifizierte digitale Unterschrift KEINE papierlose Praxis möglich. Weiterhin Produktion von Papiermüll mit 10 Jahre Lagerung.
Herr Dr. Balogh, ich habe nicht behauptet, dass man mit dem ipad automatisch eine qualifizierte digitale Unterschrift erstellt.

Ich habe gesagt, dass man mit dem iPad Pro und dem Pencil 2 eine rechtssichere Unterschrift leisten kann.

Besten Gruß Axel Tubbesing
Danke Herr Tenzer genau so ist es für uns ist die EES interessant mit der die meisten unserer Dokumente passen. Die QES wird für Verträge fällig. Derzeit führt kein Weg am Papier vorbei. Die Schuld gebe ich den gesetzlichen und privaten Kassen. Die verteilen nonstop Karten ohne Funktion einer digitalen Signatur.

Die FES findet soweit ich weiss keine Anwendung in der Praxis.

Ich habe gesagt, dass man mit dem iPad Pro und dem Pencil 2 eine rechtssichere Unterschrift leisten kann.
 

Und das ist eben falsch. Eine rechtssichere Unterschrift ist eine QES qualifizierte digitale Unterschrift und die erhalten sie nicht mit einem Pencil mit Ipad Pro. 

Patientenvertrag + Ipad pro mit Pencil 2 = keine rechtssichere Unterschrift, Vertrag ist nicht unterschrieben.

Das wäre doch mal etwas für die Journalisten. "Warum kann die Kassenkarte jeden Mist aber nicht digital signieren?"
Gerade Rückmeldung von der Rechtsabteilung meiner PVS bekommen für die die es interessiert:

Die Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ muss jedes mal unterschrieben werden da ein neuer Behandlungsvorgang. Die Wirtschaftliche Aufklärung müsste wohl nicht jedes mal unterschrieben werden, wäre aber sicherer.

Nun ja.
Ungefähr jede Woche leiste ich eine "digitale Unterschrift" beim Postboten, mit dem Finger auf seinem Display, doch wohl um ihm "rechtssicher" zu bestätigen, dass ich die Sendung in Empfang genommen habe. Ganz ohne digitalen Ausweis meinerseits. Offenbar ist das in der DHL-Praxis gut genug. Daher sehe ich die Diskussion eher entspannt. Denn erstens, wo kein Kläger, da kein Richter, und zweitens gibt es ein konkludentes Verhalten seitens der Patienten.
Das ist kein Vertrag Frau Hünig, da reicht eine EES. Einen Patientenvertrag vor einem Eingriff mit einer DHL Unterschrift zu vergleichen ist gewagt. Aber jeder wie er mag. Hier geht es darum wie man es möglichst korrekt macht um sicher keine Ärger zu haben und nicht wie es möglichst einfach gemacht wird um hoffentlich keine Ärger zu bekommen.

Es ist schwierig über die TI mit Kollegen zu reden die sie verachten und boykottieren, über die DSGVO die darauf pfeifen, über Hygiene bei der man mehr verdient indem man sie vernachlässigt und über Revisionssicherheit wenn Kollegen denken, dass eine Rechnung in Tomedo fiscal 1A aufgehoben ist. So ist es auch mit der Unterschrift in der Arztpraxis.

Benutzt man nur Papier hat man kein Problem aber einen Lagerraum und genervte Angestellte aka medizinische Fachscanner.

Will man papierlos arbeiten hat man zwei Probleme. Erstens die GOÄ und die fehlende digitale Unterschriftenmöglichkeit auf Patientenseite.

Relaxed sehe ich das ganze auch, wir arbeiten absolut korrekt aber wir produzieren halt Papierberge und das scannen ist einfach ein Arbeitszeitverbrenner.
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