KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Laut KBV-Vorgaben sind wir verpflichtet bei Reimporten entweder den Zusatz Import/Reimport aufzudrucken oder den Namen des Reimporteurs.

Bisher haben wir den Zusatz Reimport aufgedruckt. Da es aber zu einer Beschwerde seitens einer Apotheke wegen Retaxe durch die DAK kam, drucken wir nun die Herstellerangabe auf. Hintergrund ist nach Auskunft der KBV die gewonnene Klage eines Reimporteurs.
Gefragt von (72.6k Punkte)
0 Punkte

1 Antwort

.
Beantwortet von (16.6k Punkte)
0 Punkte
17,805 Beiträge
25,968 Antworten
46,430 Kommentare
23,012 Nutzer