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Ich habe eine Idee bezüglich der Festpreisanpassung die derzeit unbrauchbar ist. Aktuell werden wahllos Positionen angepasst wenn man bei Doppelklick auf Summe einen Festpreis setzt, da kann schon mal ein OP Zuschlag 445 der nur einfach sein kann auf den Faktor 30 gesetzt werden. Das geht nicht.

Die Idee wäre es eine Begründung wählen zu können und nur Positionen mit dieser Begündung würden angepasst werden, gleich verteilt und bis maximal 8,4. 8,5 wurde soweit ich weiss schon als Wucher vor Gericht gestrichen.

Diese Preisanpassung würde funktionieren da in der Regel nur Positionen mit §2 Honorarvereinbarungen angeglichen werden sollen. Aus unserer Erfahrung sind diese Positionen dem Patienten komplett egal, er will mit der Rechnungssumme zufrieden sein. Für den Arzt muss es aber eine schlüssige GOÄ Rechnung ohne falsche Positionen sein.

Also hier unter Festbetrag: Positionen mit Begründung anpassen:

Gefragt von (55.3k Punkte)
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1 Antwort

Vielen Dank für die Meldung und die Vorschläge. Das mit den Zuschlagsleistungen haben wir leider übersehen. In einer der nächsten Versionen nehmen wir die entsprechnden Anpassungen vor und schließen die ZL's von der Preisanpassung aus.

Momentan gibt es aber schon eine Möglichkeit die Leistungen zu definieren, bei denen die Steigerungsfaktoren angepasst werden sollten - bei den Leistungen mit dem fixierten Betrag werden die Faktoren nicht gesteigert.

Auf Wunsch können wir eine Einstellung machen, wo der Nutzer selbst den maximal erlaubten Steigerungswert einträgt. Wenn eine oder mehrere Positionen diesen Wert übersteigern, wird ein Hinweis angezeigt. ( Ähnlich wie es zur Zeit beim Verfahren, wann  nur ein Faktor über 3,5 gesteigert wird)

Beantwortet von (17.7k Punkte)
+1 Punkt

OK verstehe die Herangehensweise in der GOÄ Liste. Wäre es dann möglich alle Leistungen auf "betrag fixiert" zu setzen in der GOÄ Liste. Sonst muss ich das manuell machen und das dauert ewig bei nur einigen Positionen die überhaupt angepasst werden sollen.

Auf Wunsch können wir eine Einstellung machen, wo der Nutzer selbst den maximal erlaubten Steigerungswert einträgt. 

Ja ich denke damit wäre der Festpreis nutzbar, gute Idee. 

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