E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
In der Neuen Corona Impfverordnung wird die Ausstellung von Corona Impfzertifikaten unmittelbar bei der Durchführung der Schutzimpfung mit 6 Euro zusätzlich vergütet, wenn das Zertifikat §22 Absatz 5 InfSchG entspricht. Weiß jemand, ob das Impfzertifikat von Tomedo diese Voraussetzungen erfüllt und wie man diese Vergütung geltend macht?
Gefragt von (14.2k Punkte)
+1 Punkt

2 Antworten

Leider nicht. Das gilt nur für das EU konforme Zertifikat.

Apotheker erhalten eine Software mit der das in 2 min gehen soll, wurde gestern im TV gezeigt. Der erhält dafür 18 €.

Wenn Sie mit Ihrem PVS das gleiche machen erhalten sie 2 € dafür. Ich denke, dass dies allein für die Telefonate zur Bewältigung der Anfragen nicht kostendeckend ist.

Bereits funktionierende System wie ImpPassDe werden von den Verantwortlichen stur ignoriert.

Ich würde mir wünschen, dass aus den in tomedo vorhandenen Daten der Barcode erzeugt wird, alles Andete wäre für den angebotenen Erlös unzumutbar.
Beantwortet von (30.5k Punkte)
Bearbeitet von
+1 Punkt

... m.E. sollte das TomedoZertifikat mit QR_Code abrechenbar sein  -  leider funktioniert es bei uns nicht mehr seit dem neusten Update!

https://www.kbv.de/html/1150_52616.php

Übersicht: Vergütung des COVID-19-Impfzertifikats

Pseudo-GOP Leistung gemäß Corona-Impfverordnung Vergütung
Impfzertifikat für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden
88350 Ausstellung eines Impfzertifikats 6 Euro
88351 Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mithilfe des PVS-Systems 2 Euro
Impfzertifikat für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden
88352 Ausstellung eines Impfzertifikats 18 Euro
88353 Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn dieselbe Praxis in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat 6 Euro

Die Höhe der Vergütung ist in der Coronavirus-Impfverordnung festgelegt, die am 7. Juni 2021 in Kraft tritt. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ärzte nutzen dazu die Pseudo-Gebührenordnungspositionen. Ein Impfzertifikat kann für die Erst- und Zweitimpfung ausgestellt werden.

Beantwortet von (880 Punkte)
0 Punkte
Auf Nachfrage bei meiner KV erhielt ich die Mitteilung, dass die Ziffern ausschließlich für die EU-konforme Bescheinigung in Zusammenhang mit IBM und CovPass gilt.

Sollte das stimmen, brauchen wir uns darüber keine Gedanken machen.

Es sollte ja schnell über

https://impfnachweis.info/kv

gehen. Stand heute abend: kein Server erreichbar. Das ist die Webübergangslösung, hier gibt es auch 18 / 6 Euro.
Sobald das funktioniert, stelle ich (eine Vertretung) für alle bei uns geimpften Patienten ein Zertifikat aus (2000 Patienten) und schicke das (x 6 Euro) zu.

So ganz verstehe ich die Impfziffern noch nicht: ich bekomme also 18€ für die Dokumentation einer Impfung, die nicht von mir durchgeführt wurde (GOP 88352), und nochmal 6€ für die Dokumentation der Zweitimpfung(GOP 88353)? Ich dachte ich kann das Zertifikat überhaupt erst nach der vollständigen Impfung ausstellen?? Bekomme ich also, wenn ich beide Impf Daten eintragen, 24€? Zumindest bei Leuten, die bei anderen Kollegen geimpft wurden? Vielleicht sollte man einfach einen Deal mit der Nachbar Praxis machen: wir dokumentieren eure Patienten, ihr unsere...
Ich muss Ihnen da wohl etwas Wasser in den Wein gießen.

Die 88351 sieht 2€ vor, wenn Sie das mit Hilfe Ihres PVS machen. Das geht allerdings noch nicht. Es funktioniert erst, wenn Zollsoft die notwendigen Komponenten erhalten hat. Die KVSH geht davon aus, dass wir es nicht vor Anfang Jui haben. Ich denke Zollsoft schätzt die Situation ähnlich ein. Wenn Sie das System der Apotheken haben, können Sie sofort loslegen, die Frage ist nur ob sich das lohnt.

Fürs Impfen bekommen Sie doch auch nur 20 € und dürfen sich abmühen die Termine zu organisieren, hinterher sollen dann auch noch Änderungswünsche bearbeitet werden. Das Ausstellen der Reisepässe ist alles andere als lukrativ für uns. Ich habe mir Anfangs auch darüber Gedanken gemacht, verschwende jetzt aber keine Sekunde mehr. Meinen Patienten sage ich, dass Sie von mir nur die Impfung und einen EIntrag im Impfpass erhalten. Ich will nämlich vermeiden, dass unsere Telefonleitung von Anrufern blockiert wird.
Die 2€ gelten aber nur wenn der Patient bei mir geimpft wurde. Wenn ich selber nicht geimpft habe, sondern ein betriebsarzt, Impfzentrum oder Nachbarkollege, könnte ich (wenn es denn laufen würde, was es in Hamburg noch nicht tut...) 18€ abrechnen. Und solange ich die Webanwendung benutze, die wir hier diskutieren, kann ich für eigene Impfungen zumindest  6€ abrechnen.
15,813 Beiträge
23,522 Antworten
41,233 Kommentare
11,004 Nutzer