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Gibt es eine Möglichkeit in einer Gemeinschaftspraxis nur einen Arzt als Leistungserbringer bei den HZV Verträgen zu definieren, der dann automatisch bei jeder Abrechnung  erscheint , auch wenn ein anderer Arzt den Patienten behandelt hat.
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1 Antwort

Sehr geehrter Dr. Sirfy,

für die Abrechnung spielt der Leistungserbringer keine Rolle und wichtig ist nur der Betreuarzt des Patienten - der Arzt bei dem der Patient in die HZV eingeschrieben ist.

Da eine "In Vertretung"-Einschreibung innerhalb einer BAG/MVZ nicht möglich ist, fällt mir als eine Lösung nur ein Wechsel des Betreuarztes ein. Sie können die Patienten, bei denen die Mindestlaufzait (12 Monate) abgelaufen ist, erneut mit gewümschtem Betreuarzt einschreiben und als Grund den "Arztwechsel" angeben.
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Kann man auf allen Scheinen den eingetragenen Vertreter löschen und es so hinterlegen, dass danach nicht mehr gefragt wird, so dass immer der richtige Betreuungsarzt angelegt ist.

Hallo tomedo-Team,

nun ist das aber bei einem Vertretungsarzt, der "nur" angestellt ist, nicht immer zulässig, dass er als selbstständiger Leistungserbringer in der HZV-Abrechnung steht.

In der aktuellen tomedo-Version ist das sogar möglich, dass meine Weiterbildungsassistentin (AS) als Leistungserbringer der HZV-Abrechnung zugeordnet werden kann.

Ist das daher möglich von vornherein den HZV-Betreuerarzt als Leistungserbringer (in unserem Fall DI) festzulegen und die angestellten Arztin (JB) immer NUR als Vertretung zu definieren..

Ich muss sonst vor jeder HZV-Quartalsabrechung eine Korrektur vornehmen, wenn JB, die angestellte Kollegin ohne HZV-Teilnahme als Leistungserbringer UND als Stellvertreterarzt JB zugeordnet ist..siehe Bild

Grüße Dinh

 

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