E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Folgendes Problem: Im nervenärztlichen Berich gibt es Ziffern (sog. Betreuungsziffern), die durch eine weitere Leistung (hier 2. Kontakt) verändert werden müssen: Konkret: 1. Kontakt setzen von 16233, 2. Kontakt löschen von 16233 und setzen von 16230 an neuem Datum. Kennt jemand hierfür einen Automatismus oder "for all" Befahl am Ende eines Quartals, diese manuelle Ziffernpflege zu vereinfachen, da dies viel Zeit raubt?!?
Gefragt von (340 Punkte)
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1 Antwort

Nein. Das ist nicht möglich. Dies würde vermutlich auch dem Grundgedanken der KBV-Anforderung 'Einzelbestätigung pro GNR notwendig' zuwiderlaufen. Der Automatisierung der Leistungserfassung sind durch den KBV-Anforderungskatalg enge Grenzen gesetzt.

Das von tomedo vorgesehe Vorgehen ist, dass Sie den im Fehlerpanel enthaltenen Fehler vor der Quartalsbarechnung manuell korrigieren. Sie können aber auch mal mit Ihrer KV klären, was passiert, wenn Sie beide Ziffern abrechnen. Wenn die KV es gut meint, streicht sie automatisch die geringer bewertete Leistung - ich würde mich da allerdings nicht drauf verlassen.
Beantwortet von (67.3k Punkte)
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Klage und plausible Antwort, danke!
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