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Die Leistungen 1 und 5 dürfen im Behandungsfall (30 Tage) so oft man möchte angewendet werde. Nicht aber, wenn weitere Ziffern hinzukommen. Dann heißt es "entweder-oder". Hier gibt es keinerlei Fehlermeldung. Wie kann das sein? Eine sinnvolle Regel kann ich bisher mit den verfügbaren Mitteln nicht erstellen. Wie lösen das alle anderen? Das Problem müsste doch jeder haben, oder?
Gefragt von (1.9k Punkte)
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Man müsste manuell einen neuen Behandlungsfall eingeben können (wie bei der Tagtrennung).

Eine Tagtrennung einzubauen wäre übrigens auch mal an der Zeit... vor allem sollte man die auf der Rechnung kenntlich machen können (Telefonat um 11, Hausbesuch um 18:00 Uhr etc..)

Ausserdem funktioniert die Prüfung der Ziffern der GOÄ nur wenn man Sie in der richtigen Reihenfolge eingibt... die Prüfung versagt wenn die Ziffern durcheinander sind. Auch das könnte man beheben...
Schlage folgenden Lösungsweg vor:

1. Aktionskette mit Anlegen der GOÄ Ziffern 1,5 ,6

2. Aktionskettenauslöser Objekt: ICD Aktion: Anlegen

3. spätestens alle 30 Tage abrechnen,

So wird automatisch bei Eingabe einer neuen Diagnose die Aktionskette aufgerufen und man braucht nur noch die Begründiung eingeben, kann das aber auch durch Voreinfüllung der Abrechnungsziffern machen.
Ja, das mit den Uhrzeiten/Tagtrennung auf der Rechnung brennt uns auch unter den Nägeln. Bei Turbomed wurde die Uhrzeit immer mit angezeigt, wenn Sie bei der Ziffer hinterlegt war. Seit Tomedo kriegen wir plötzlich recht viel Rechnungsbeanstandungen, weil aus der Rechnung eben nicht hervorgeht, das es zwei Behandlungszeitpunkte waren (z.B. Hausbesuch vormittags, nachmittags nochmal zum Kontroll EKG oder Telefonat morgens, Praxisbesuch nachmittags.

2 Antworten

Wir prüfen das grundsätzlich nochmal manuell nach. Ich denke auch das überfordert jede Reglprüfung, weil der Comupter ja nicht ohne weiteres weiß, wann der Behandlungsfall durch einen neuen Behandlungsfall abgelöst wird. Das ist in der Praxis sehr oft der Fall, nämlich jedesmal wenn eine neue Diagnose dazu kommt. Deshalb werden auch standardmäßig die Diagnosen als Begründungstexte vorgeschlagen.
Beantwortet von (2.7k Punkte)
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Was Sie machen könnten wäre eine manuelle Regel hinzufügen, und zwar als "Hinweismeldung" (kommt dann blau statt rot), die 5 maximal 1 mal in 30 Tagen zulässt und die bei Eingabe einer Begründung nicht erscheint ("Aussetzungsgrund: Begründung"). (Man muss aber aufpassen damit nicht zuviele Hinweise die MFA nerven sonst werden sie am Ende einfach weggeklickt und keinem ist geholfen.)

So:

(Beachte links unten: "Entsperren" nicht vergessen sonst klappt es nicht).

Der GOÄ-Text um den es hier geht verbirgt sich hier ja nicht in der Legende der Ziffer sondern in den allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts: Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O (d.h. > GOÄ 200) im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.

Das ist eine komplexe Regel, die in Tomedo mit den hier möglichen Regeln nicht abgebildet wird (wäre aber ein Ticket wert :-)).

Das mit der manuellen Eingabe eines neuen Behandlungsfalls (wie "Tagtrenner") finde ich problematisch bzw. wenig hilfreich, es ist in jedem Fall sinnvoll die Rechnung bei häufigen Inanspruchnahmen nochmal genau anzusehen bevor man sie druckt. Noch am ehesten könnte man es automatisieren, wenn man bei einem neuen Behandlungsfall die Option hätte bei Eingabe der Ziffer 1 die Begründung "Neuer BF: [ICD-Diagnose]" zu setzen und die Regelprüfung automatisiert nach dieser Begründung sucht. (Ticket?)

Manuell finde ich nicht gut (irgendetwas fummeln), neue Rechnung nach 30 Tagen auch nicht (3-4 Rechnungen bei einem laufenden Fall..)
Ein Behandlungsfall ist ja klar definiert. Mathematisch muss es ausgedrückt werden für die Programmierer bei Zollsoft.
Tage zählen ab Rechnungsbeginn (ist auch nicht richtig, wenn eine alte Rechnung vor 2 Tagen erstellt wurde), dann das Regelwerk (wie oft 3 oder 800 oder die Kombi,..) und dann müssen die Diagnosen auf der Rechnung gezählt werden. 3 Diagnosen sind einfach 3 Behandlungsfälle.
Beantwortet von (8.4k Punkte)
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