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bezüglich der Abrechnungsfähigkeit der Videosprechstunde hat die KV Berlin am 17.03.20 folgenden Text auf Ihrer Website veröffentlicht: 

"Grundlage für die Durchführung von Videosprechstunden ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Videodienstanbieter (PDF, 90 KB [2 Seiten]). Der Videodienstanbieter ist verpflichtet, dem Arzt bzw. Psychotherapeuten bei Vertragsabschluss eine Bescheinigung über die erfüllten Nachweise zur Informationssicherheit, zum Datenschutz und zu den Anforderungen aus § 5 Absatz 2 Anlage 31b Bundesmantelvertrag-Ärzte vorzulegen. Diese Bescheinigung ist mit dem Praxisstempel zu versehen, zu unterschreiben und an die KV Berlin, Abteilung QS zu senden. Damit ist der Arzt bzw. Psychotherapeut seiner Anzeigepflicht nachgekommen und kann die Leistungen erbringen und abrechnen."

ich bin seit gestern zur Videosprechstunde freigeschaltet und weiß jetzt nicht was zu tun ist, da ja auf der Liste der zertifizierten Anbieter die Firma Zollsoft genannt wird....kann da jemand aus dem Forum helfen??

Gefragt von (260 Punkte)
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2 Antworten

Auf der Liste zertifizierter Videodienstanbieter sind alle Zusammenhänge aufgeführt:

Produkt
Doktor-Online.org
Videosprechstunde von tomedo

Firma
zollsoft GmbH

wenden Sie und alle Anderen, die eine praxisbezogene Bescheinigung benötigen, sich einfach an verwaltung [at] zollsoft.de, für eine einfache Bestätigung an support@
Beantwortet von (7.1k Punkte)
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Den Zettel von Zollsoft unterschreiben lassen (muss nicht praxisbezogen sein, ich haben von denen auch was bekommen), dann Stempel rauf und Mail an videosprechstunde@kvberlin.de
Beantwortet von (8.4k Punkte)
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