Nach meinem Verständnis hängt die RLV-Fallzahl normalerweise ebenfalls von den einzelnen Leistungen ab, wobei die Höhe des Fallwertes KV-spezifisch gehandhabt wird.
Angenommen Sie haben in Bayern zwei Patienten im Quartal, bei beiden wird die Grundpauschale (09211) und zusätzlich eine Tamponade (09310) abgerechnet (ob das fachlich Sinn macht, kann ich leider nicht einschätzen). Beide Leistungen sind laut KV-Bayern wohl RLV-relevant. Wenn jetzt bei beiden Patienten die 09211 auf Arzt 1 abgerechnet wird, und bei einem die 09310 ebenfalls auf Arzt 1, während beim anderen Patienten die 09310 auf Arzt 2 geht, dann haben beide Ärzte RLV-relevante Fälle, jedoch sollte Arzt 1 einen höheren RLV-Wert haben.
Die ganze RLV-Thematik und Berechnung wird jedoch von jeder KV individuell gehandhabt, in den EBM-Definitionen welche wir als Softwarehaus erhalten steht hierzu nur: "Mit Inkraftsetzung des Versorgungsstrukturgesetzes zum 01.01.2012 gilt der RLV offiziell nicht mehr, sondern ist stattdessen durch regionale Regelungen zu ersetzen.". Von daher ist es wahrscheinlich am sinnvollsten, Sie sprechen hierzu bzw. zu der genauen Berechnungsgrundlage bzgl. der Fallzahlen noch mal mit dem zuständigen "Abrechnungsberater" Ihrer KV.