E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Seit dem 1.1.2019 ist laut Mitteilung der KBV die Abrechnung der Ziffer 01748 (Bauchaortenscreening) neben der Ziffer 33043 (Urogenitalsonografie) mit Abschlag möglich (http://www.kbv.de/tools/ebm/html/33043_2902551163958346308928.html).

Trotzdem bekomme ich in TOMEDO täglich die Fehlermeldung, dass eine simultane Abrechnung nicht erlaubt sei, und nun ist bald schon der Januar vorbei. Von update zu update hoffe ich, dass diese Meldungen nicht mehr auftauchen. Bisher umsonst.

Ich vermute hier ein grundsätzliches Problem. Ist es so, dass Zollsoft von der KBV einen Datensatz bekommt, der nicht geändert werden kann und auf den man halt einfach warten muss? Wie oft kommen diese Datensätze von der KV bzw. warum dauert das so lange, bis Neuerungen implementiert werden? Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr die 01748 schon erbringen durfte, aber noch händisch in TOMEDO einpflegen musste, da sie noch nicht im KV-Datensatz enthalten war.

Angenommen, ich würde ab heute bis zum Quartalsende in Urlaub fahren (seufz...), könnte ich dann heute eine Abrechnung an die KV schicken oder käme die Meldung, dass die Datei aufgrund von Fehlern nicht an die KV übergeben werden darf?
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Die KV ist ein Saftladen, fällt Ihnen das jetzt erst auf? Zollsoft ist da vermutlich unschuldig ...

1 Antwort

Die KBV stellt den EBM-Datensatz quartalsweise zur Verfügung. Um die KBV ein wenig in Schutz zu nehmen: Verkompliziert wird die Angelegenheit dadurch, dass die KBV einen allgemeinen Datensatz erstellt und diesen an alle 17 KVEn schickt. Jede einzelne KV nimmt dann Anpassungen daran vor und schickt den Datensatz zurürck an die KBV. Diese prüft alle 17 Datensätze noch einmal und veröffentlich den Datensatz dann ungefähr einen Monat vor Quartalswechsel, damit die Softwarehäuser ihre Quartalsupdates vorbereiten können. Dass bei diesem Prozess "aktuelle" Regelungen erst mit Verzug veröffentlicht werden ist nicht zu vermeiden.

Die Fehler/Hinweismeldung von tomedo wird aber auf keinen Fall eine Abrechnung verhindern. Bei der Abrechnung wird lediglich auf Vollständigkeit/syntaktische Korrektheit der Daten geprüft, nicht auf Plausibilität. Letzteres macht dann wieder jede KV für sich nach Empfang der Daten und nimmt ggf. Abschläge vor.
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