Seit dem 1.1.2019 ist laut Mitteilung der KBV die Abrechnung der Ziffer 01748 (Bauchaortenscreening) neben der Ziffer 33043 (Urogenitalsonografie) mit Abschlag möglich (http://www.kbv.de/tools/ebm/html/33043_2902551163958346308928.html).
Trotzdem bekomme ich in TOMEDO täglich die Fehlermeldung, dass eine simultane Abrechnung nicht erlaubt sei, und nun ist bald schon der Januar vorbei. Von update zu update hoffe ich, dass diese Meldungen nicht mehr auftauchen. Bisher umsonst.
Ich vermute hier ein grundsätzliches Problem. Ist es so, dass Zollsoft von der KBV einen Datensatz bekommt, der nicht geändert werden kann und auf den man halt einfach warten muss? Wie oft kommen diese Datensätze von der KV bzw. warum dauert das so lange, bis Neuerungen implementiert werden? Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr die 01748 schon erbringen durfte, aber noch händisch in TOMEDO einpflegen musste, da sie noch nicht im KV-Datensatz enthalten war.
Angenommen, ich würde ab heute bis zum Quartalsende in Urlaub fahren (seufz...), könnte ich dann heute eine Abrechnung an die KV schicken oder käme die Meldung, dass die Datei aufgrund von Fehlern nicht an die KV übergeben werden darf?
Trotzdem bekomme ich in TOMEDO täglich die Fehlermeldung, dass eine simultane Abrechnung nicht erlaubt sei, und nun ist bald schon der Januar vorbei. Von update zu update hoffe ich, dass diese Meldungen nicht mehr auftauchen. Bisher umsonst.
Ich vermute hier ein grundsätzliches Problem. Ist es so, dass Zollsoft von der KBV einen Datensatz bekommt, der nicht geändert werden kann und auf den man halt einfach warten muss? Wie oft kommen diese Datensätze von der KV bzw. warum dauert das so lange, bis Neuerungen implementiert werden? Ich erinnere mich, dass ich vor einem Jahr die 01748 schon erbringen durfte, aber noch händisch in TOMEDO einpflegen musste, da sie noch nicht im KV-Datensatz enthalten war.
Angenommen, ich würde ab heute bis zum Quartalsende in Urlaub fahren (seufz...), könnte ich dann heute eine Abrechnung an die KV schicken oder käme die Meldung, dass die Datei aufgrund von Fehlern nicht an die KV übergeben werden darf?