E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
Infos dazu finden Sie in diesem Forumsbeitrag.
Am 1.7. lag mir ein Behandlungsausweis von einem Sozialamt-Patienten vom Behandlungstag 24.6. vor. Mir ist es nicht gelungen, einen Schein für Q2/2014 zu generieren, um ihn in der anstehenden Abrechnung aufzunehmen. Er wird jetzt als Nachzügler gemeldet und im Folgequartal liquidiert.

Frage: wie legt man nach dem Datums-Sprung im Quartalswechsel einen retrospektiven Schein ab, auf dem dann die EBM-Ziffern eingetragen werden können?
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1 Antwort

Soweit wir uns erinnern, ist das eine KBV-Vorgabe und wir dürfen das nicht erlauben (wir erkundigen uns aber noch einmal).
Ganz allgemein: In Fällen, in denen die Software-Reglementierungen bzgl. Datums-Cutoffs der tatsächlichen Gesetzeslage hinterherhinken, setzen sich Ärzte oft über die Praxissoftware hinweg, indem sie ihr Systemdatum temporär auf einen Tag im betreffenden Quartal ändern und so die Software überlisten; ob das legal ist, wissen wir nicht.
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