Hallo!

Unsere Handchirurgin hat mich darauf hingewiesen, dass es eine neue Möglichkeit gibt für Ergotherapie Blankoverordnungen für die Diagnosegruppe SB1 auszustellen. Ich dachte zuerst: «Wieder so ein Schmarrn.». Aber das ist voll genial! Weil (aus den Bestimmungen dazu):

 

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG

Blankoverordnungen unterliegen nicht den vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeits- prüfungen (nach § 106b SGB V). Damit müssen Blankoverordnungen genauso im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung behandelt werden wie Verordnungen, die einem langfristigen Heilmittelbedarf entsprechen. Die wirtschaftliche Verant- wortung über die Menge, Art und Intensität der Behandlung tragen die behan- delnden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten.

Wenn Ärzte und Psychotherapeuten bei Diagnosegruppen, für die eine Blankover- ordnung ausgestellt werden kann, bewusst darauf verzichten und selbst über Heil- mittel, Therapiefrequenz und Behandlungsmenge entscheiden, bleiben sie aller- dings auch in der wirtschaftlichen Verantwortung.

 

Damit sind wir als Ärzte/Praxis endlich (!) raus aus der wirtschaftlichen Verantwortung für die Kohle, die Therapeuten in der Kasse liegen haben für (zu viel durchgeführte) Therapie. Mir wird schwindelig vor Freude ...!

Und: Das soll auch für Physio kommen. ENDLICH!!!

Nur: Wie ist das umzusetzen in tomedo? Anscheinend geht das aktuell noch nicht. So weit ich informiert bin gilt die Regelung aber schon ab sofort.

Wer setzt das schon um? Und wie?

Danke für Eure Rückmeldung!

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2 Antworten

Hallo,

ich habe es gerade mal getestet. Sobald Sie eine entsprechende Diagnose und Therapie gewählt haben, kommt ein Hinweisfenster mit der Frage, ob Sie eine Blankoverordnung ausstellen möchten.

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Herzlichen Dank! Viele Grüße aus Regensburg.
Ab der Version 141 können Sie für die ergotherapeutischen Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 Blankoverordnungen ausstellen. Bei Auswahl einer solchen Diagnosegruppe kommt dann die Abfrage, ob eine Blankoverordnung ausgestellt werden soll. Wir halten uns hier an die Zertifizierungsvorgaben der KBV, wo das sehr genau geregelt ist.
Beantwortet von (21.9k Punkte)
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Herzlichen Dank! Viele Grüße aus Regensburg.
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