E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Gibt es einen Wartungslauf, bei dem bei ALLEN Patienten veraltete Diagnosen (z. B. J45.9, E66.01) durch eine neue, gültige Diagnose ersetzt werden können?
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Offenbar leider nicht. Siehe hier!

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