Liebe Tomedianer,

ich setzte mich (mal wieder) mit dem Gedanken auseinander, ob ich mir den Onlinekalender OTK 2 freischalten lassen soll.

1. Ich habe bereits gelesen, dass man einschränken kann, wie oft Patienten pro Quartal einen TErmin buchen können. Ich möchte das aber im Bezug auf die gynäkologische Vorsorge auf einmal im Kalenderjahr einschränken  - ist auch dies möglich?

2. Wenn Patientinnen eine Verhütungsberatung oder "nur ein Gespräch" möchten, soll dies primär nur über Videosprechstunde gehen, nicht vor Ort. GEht das auch einzuschränken?

3. Kann man bei der Terminbestätigung abhängig vom gebuchtem Termin einstellen, welche Email die Patienten bekommt? Also bspw. bucht Patientin einen Notfalltermin und erhält den Hinweis: Dies ist ein NOtfalltermin, hier wird ein (!) Anliegen kurz behandelt - 5-Minuten-Termin .

Einfach um Diskussionen vor Ort vorzubeugen.

 

4. erhält man eine Nachricht, wenn eine Patientin kurzfristig (bei mir gilt mindestens 24 Stunden vorher) ihren TErmin absagt? DAs wäre ja dann auch wichtig, um solche Patientinnen auf die BLock-Liste setzen zu können.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

Grüße

S. Walter
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1. Geht

3. Ja

4. Ich denke nein. Man kann einstellen, dass der Pat selbständig verschieben / stornieren kann mit dem zeitraum z.B. 24 Stunden. Und man kann, sofern man wünscht, eine Mail bekommen (macht für mich keinen Sinn).
unter 24 Stunden kann der Pat nicht mehr verschieben, aber das kann man nicht sanktionieren, denn vielleicht taucht er dennoch auf.
Wir machen es so: in dem Moment, in dem er zum Termin nicht auftaucht, wird er sanktioniert. (Bei uns: für Bestandspatienten ein Freischuss, bei Neupatienten 0). (Und dann Akteneintrag und Online Blockliste. Der Akteneintrag für versuchte telefonische Terminanfrage  - dann über Aktionskette, da taucht ein Hinweisfenster auf "Hier darf kein Termin vermittel werden"
Zu 2. kann man aktivieren (zumindest in unserem Testsystem - falls es noch nicht bei den Kunden ist, dann vermutlich bald, ich frage nochmal nach), dass eine Terminart (tomedo-Terminsuchen werden im OTK-2 als Terminarten betitelt). eine Videosprechstunde ist. Für solche Termine müssten Sie dann entsprechend gesonderte Terminarten anlegen und darauf hoffen, dass die Patienten auch korrekt auf die Beschriftungen der Terminarten oder Ihre allgemeinen Hinweise achten.

*Ich konnte inzwischen in Erfahrung bringen, dass die Videosprechstundenauswahl bereits für Kunden zur Verfügung steht.

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Beste Antwort
Die Antworten von Herrn Müller und Herrn Ringling bilden es am besten ab und wurden noch um die positive Aussage zu 2. ergänzt:

1. Geht

3. Ja

4. Ich denke nein. Man kann einstellen, dass der Pat selbständig verschieben / stornieren kann mit dem zeitraum z.B. 24 Stunden. Und man kann, sofern man wünscht, eine Mail bekommen (macht für mich keinen Sinn).
unter 24 Stunden kann der Pat nicht mehr verschieben, aber das kann man nicht sanktionieren, denn vielleicht taucht er dennoch auf.
Wir machen es so: in dem Moment, in dem er zum Termin nicht auftaucht, wird er sanktioniert. (Bei uns: für Bestandspatienten ein Freischuss, bei Neupatienten 0). (Und dann Akteneintrag und Online Blockliste. Der Akteneintrag für versuchte telefonische Terminanfrage  - dann über Aktionskette, da taucht ein Hinweisfenster auf "Hier darf kein Termin vermittel werden"

Zu 2. kann man aktivieren in a-d aktivieren als Videosprechstunde, so dass eine Terminart (tomedo-Terminsuchen werden im OTK-2 als Terminarten betitelt). eine Videosprechstunde ist. Für solche Termine müssten Sie dann entsprechend gesonderte Terminarten anlegen und darauf hoffen, dass die Patienten auch korrekt auf die Beschriftungen der Terminarten oder Ihre allgemeinen Hinweise achten.

*Ich konnte inzwischen in Erfahrung bringen, dass die Videosprechstundenauswahl bereits für Kunden zur Verfügung steht.
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