E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Es ist nicht möglich ein weiteres Rezept zu drucken, solange in der Druckerschleife auch nur ein einzelnes Rezept aufgeführt ist. NUR, wenn diese Verordnung gelesen wurde und gedruckt wurde, kann ein einzelnes weiteres Rezept in Auftrag gegeben werden. Also immer nur 1 Rezept nach dem anderen…. Die Druckerschlange zeigt auch keine weiteren Einträge. Das gleiche gilt auch bei ÜBW. In dem Moment bei Auslösen des Druckaufrags erscheint diese Meldung (Foto von unsrer Homeoffice-Kraft)

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1 Antwort

Es gibt auch eine "normale" Druckerschlange, die kann man abarbeiten...
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Ah das Problem ist: das Sofort Drucken! Danke
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