Die orientierende Behandlungsmenge ist offenbar unabhängig von der Anzahl der betroffenen Zehen immer 8. Sie dürfen die orientierende Behandlungsmenge aber überschreiten, müssen nur die Gründe dafür dokumentieren - was auch immer das heißt (siehe Hinweis unten links im Formular, wir halten uns hier strikt an die Vorgaben der KBV und sind verpflichtet diesen Hinweis anzuzeigen).
Aufgehoben wird die orientierende Behandlungsmenge durch einen langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Soweit ich das sehe, scheint es aber in den Diagnoselisten der KBV für die Diagnosegruppen UI1 und UI2 keine solchen Indikationen hinterlegt. Dann können die Patienten einen langfristigen Heilmittelbedarf noch bei ihrer Kasse beantragen.