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Bei der Verordnung von Nagelspangenbehandlung muss jede Zehbehandlung einzeln verordnet werden.

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Leider verstehe ich nicht, was Sie damit meinen. Können Sie bitte noch erläutern, was tomedo hier Ihrer Meinung nach anders machen sollte?
Herr Bürger, bei dem Pat. wurde zweimal eine Verordnung ausgestellt, einmal rechts und einmal links. Die Zählweise zeigt aber an, dass ich die Behandlungsmenge überschritten habe

1 Antwort

Vielen Dank für die Erläuterung!

Die orientierende Behandlungsmenge ist offenbar unabhängig von der Anzahl der betroffenen Zehen immer 8. Sie dürfen die orientierende Behandlungsmenge aber überschreiten, müssen nur die Gründe dafür dokumentieren - was auch immer das heißt (siehe Hinweis unten links im Formular, wir halten uns hier strikt an die Vorgaben der KBV und sind verpflichtet diesen Hinweis anzuzeigen).
Aufgehoben wird die orientierende Behandlungsmenge durch einen langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf. Soweit ich das sehe, scheint es aber in den Diagnoselisten der KBV für die Diagnosegruppen UI1 und UI2 keine solchen Indikationen hinterlegt. Dann können die Patienten einen langfristigen Heilmittelbedarf noch bei ihrer Kasse beantragen.
Beantwortet von (25.1k Punkte)
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Das sind die Informationen, die wir von der KBV bekommen haben.

Genau, das ist auch in tomedo alles so hinterlegt.
Trotzdem sehe ich eine Überschreitung der Höchstmenge, da ja zwei Verordnungen ausgestellt wurden (rechts und links).

Das bedeutet, ich sehe zunächst einmal, dass ich die Höchstmenge bereits überschritten wurde. Erst nachdem ich mir jede Verordnung angesehen habe, kann ich erkennen, dass es sich um eine falsche Angabe handelt.
Die Höchstmenge je Verordnung (in diesem Fall 8) haben Sie nicht überschritten, lediglich die orientierende Behandlungsmenge. Wenn Ihnen das seltsam vorkommt, können Sie gern mal bei der KV nachfragen.
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