Seit etwa 14 Tagen verfolgt eine Gruppe von ca. 4 Personen Arztpraxen und jetzt auch Apotheken mit einer Schadenersatzforderung von 100,-- €, die sich darauf gründet, dass der Webseitenbetreiber Google-Fonts (fonts.gstatic u. fonts.Googleapis) verwendet. Google stellt hunderte von Fonts für Webseiten kostenlos zur Verfügung und läßt sich mit der IP-Adresse des jeweiligen Webseiten Besuchers belohnen. Das Amtsgericht München hat Anfang Februar der Klage eines Webseitenbesuchers auf Schmerzensgeld stattgegeben, weil die IP ohne ausdrückliche Genehmigung des Webseiten-Besuchers weitergeleitet wurde, was dem Datenschutz widerspricht. Auch wenn der Betrag mehr als symbolisch betrachtet werden kann, versuchen einige Personen akuell Praxen anzuschreiben und die 100 € einzufordern.
In einem Einzelfall wäre die Forderung durchaus rechtmäßig.
Bei mir habe sich bereits 7 Praxen gemeldet. Es sollen laut Heise aber auch Anwaltskanzleien auf diese Masche aufgesprungen sein und dies mit einer Abmahnung verbunden haben. In diesen Fällen beläuft sich die Forderung auf rund 500,00 €.
Die gewerbsmäßige Geltendmachung von (massenhaften) Schadenersatzforderungen aus (mutwilligem) Webseiten-Besuch ist rechtsmißbräuchlich, verstößt gegen § 242 BGB. Ich rate meinen Mandanten, die Forderung der Privatleute zu ignorieren. Auch wenn sie in ihrem Forderungsschreiben eine Klage androhen, müssen sie erst einmal mit den Gerichtskosten in Vorlage gehen, was ich bezweifele, das sie das machen. Und dann dürften die Amtsgerichte auch nicht alle so entscheiden wie das AG in München. Zielgruppe dieser Personen sind Praxen/ Apotheken, die keinen Stress haben wollen und die 100,- € zahlen.
Erhalten Sie Post vom Anwalt mit einer Abmahnung, suchen Sie bitte einen Anwalt oder Anwältin auf. Auch dieses Vorgehen - die Abmahnung - ist rechtsmißbräuchlich, bedarf aber einer verfahrensmäßigen Klärung.
Die Verwendung der Fonts, die auch gerne von der Baukästen angeboten werden, prüfen Sie, wenn sie Ihre Webseite unter Google Chrome aufrufen, dort einen Rechtscklick an einer beliebigen Stelle der Seite machen, dann gehen Sie auf Untersuchen und dann auf den angezeigten Register Sources oder Quellcode. In der dann links angezeigten Tabelle finden Sie die verwendeten Fonts.
Das Problem läßt sich abstellen, in dem die Fonts statisch auf dem Web-Server gespeichert werden. Bei den IONOS/ Baukästen kann man dies in den Privacy-Einstellungen machen, wer WP verwendet, muss ein Plugin laden oder ruft seinen Web-Designer an, dass er das mal hurtig abstellt.
Die automatische Versendung der IP-Adrese erfolgt auch bei Aufruf von Google-Maps oder dem ReCaptcha. Hier sollte man auf Alternativen umsteigen oder noch eine Seite mit einem ausdrücklichen Hinweis vorschalten.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten (Rechtsanwalt Jörg Frotscher)
In einem Einzelfall wäre die Forderung durchaus rechtmäßig.
Bei mir habe sich bereits 7 Praxen gemeldet. Es sollen laut Heise aber auch Anwaltskanzleien auf diese Masche aufgesprungen sein und dies mit einer Abmahnung verbunden haben. In diesen Fällen beläuft sich die Forderung auf rund 500,00 €.
Die gewerbsmäßige Geltendmachung von (massenhaften) Schadenersatzforderungen aus (mutwilligem) Webseiten-Besuch ist rechtsmißbräuchlich, verstößt gegen § 242 BGB. Ich rate meinen Mandanten, die Forderung der Privatleute zu ignorieren. Auch wenn sie in ihrem Forderungsschreiben eine Klage androhen, müssen sie erst einmal mit den Gerichtskosten in Vorlage gehen, was ich bezweifele, das sie das machen. Und dann dürften die Amtsgerichte auch nicht alle so entscheiden wie das AG in München. Zielgruppe dieser Personen sind Praxen/ Apotheken, die keinen Stress haben wollen und die 100,- € zahlen.
Erhalten Sie Post vom Anwalt mit einer Abmahnung, suchen Sie bitte einen Anwalt oder Anwältin auf. Auch dieses Vorgehen - die Abmahnung - ist rechtsmißbräuchlich, bedarf aber einer verfahrensmäßigen Klärung.
Die Verwendung der Fonts, die auch gerne von der Baukästen angeboten werden, prüfen Sie, wenn sie Ihre Webseite unter Google Chrome aufrufen, dort einen Rechtscklick an einer beliebigen Stelle der Seite machen, dann gehen Sie auf Untersuchen und dann auf den angezeigten Register Sources oder Quellcode. In der dann links angezeigten Tabelle finden Sie die verwendeten Fonts.
Das Problem läßt sich abstellen, in dem die Fonts statisch auf dem Web-Server gespeichert werden. Bei den IONOS/ Baukästen kann man dies in den Privacy-Einstellungen machen, wer WP verwendet, muss ein Plugin laden oder ruft seinen Web-Designer an, dass er das mal hurtig abstellt.
Die automatische Versendung der IP-Adrese erfolgt auch bei Aufruf von Google-Maps oder dem ReCaptcha. Hier sollte man auf Alternativen umsteigen oder noch eine Seite mit einem ausdrücklichen Hinweis vorschalten.
Gruß aus Lippstadt vom Arztgatten (Rechtsanwalt Jörg Frotscher)