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Hallo,

nach dem letzte Update ist es mir nicht mehr möglich bei einer GOÄ Ziffer den Steigerungsfaktor auf <1 zu setzen. Dies benötige ich bei der Rechnungserstellung für eine Leichenschau. Dort setze ich gewöhlich den Steigerungsfaktor (bei geringerem Zeitaufwand durch bekannten Patienten) auf 0,6x entsprechend der allgemeinen Empfehlungen. Das ging bisher auch völlig problemlos. Jetzt bekomme ich plötzlich eine Fehlermeldung. Können Sie das wieder ändern oder hat die Einschränkung an dieser Stelle einen tieferen Sinn?

Mit freundlichen Grüßen

E. Knust
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Das würde mich auch interessieren... Bei der Leichenschau ist es ja explizit so vorgesehen, aber auch bei einigen Igel Labor Rechnungen nutzen wir, um auf gerade Eurobeträge zu kommen. Das scheint ja kein Bug zu sein, sondern so eingebaut worden zu sein, es kommt eine dezidierte Fehlermeldung, das man unter 1 nicht ansetzen darf.... bitte schnell ändern!

1 Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Meldung. Die Leichenschau-Ziffern bilden immer eine Ausnahme und im Gegesant zu normalen persönlichen ärztlichen Leistungen darf hier der Steigerungsfaktor auch < 1 sein. Dies ist uns leider bei der Umsetzung entgangen und wir bitten dafür um Entschuldigung.

Der Fehler ist bereits behoben und die Korrektur steht in der nächsten Verison zur Verfügung.

Im dringenden Fall können Sie eine Analog-Ziffer anlegen - bei Analaog-Ziffern ist die Steigerung unter 1.0 nicht untersagt.
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