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Guten Abend zusammen,

ich stelle mir gerade die Frage, wie lange ich dafür Zeit habe, eine eAU digital zu signieren.

24 Stunden? Am selben Werktag?

Folgendes fiktives Beispiel:

- morgens um 8.17 Uhr die erste eAU. Beleg für AG und Pat. ausgedruckt, noch nicht signiert. Im Laufe des Tages weitere eAUs im selben Szenario. Abends möchte ich dann per Stapelsignatur alle eAUs signieren. Da bemerke ich siedendheiß: mein eHBA liegt noch Zuhause...

was also tun?

Reichts es, wenn ich die eAUs am nächsten Tag um 7.30h per Stapelsignatur freigebe?

Oder muss ich am selben Abend die Ausdrucke für die KK per Post schicken?

 

Weiß jemand eine verbindliche Antwort?

 

Vielen Dank und liebe Grüße

Andreas Tenzer
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Jaaa - sehr gute Frage - ich lass da jetzt einen Praxistest laufen und signiere (nicht mit Absicht sondern wegen technischen Fehlern) NICHT - es hat geklappt doch angeblich wurden die eAUs "nicht gedruckt, Vorgang wird beendet" da es niemand lösen kann und ich mich damit wirklich aktuell nicht befassen kann / will wird es ein spannender Praxistest.
Die eAU muss signiert werden bevor versendet wird. Anders ist es technisch mit toemdo nicht möglich.

ja, der Signierprozess wird vom System beendet, da angeblich die AU nicht gedruckt wurde, obwohl diese bereits in den Händen des Patienten ist.

"Abends möchte ich dann per Stapelsignatur alle eAUs signieren. Da bemerke ich siedendheiß: mein eHBA liegt noch Zuhause..."

 

Das ist für die eAUs alleine betrachtet ja ein mögliches Szenario, aber die Patienten wollen ja auch ihre eRezepte nach dem Praxisbesuch direkt in der Apotheke nebenan einlösen und so müssen diese auch zeitnah singniert werden. Damit muss der eHBA den Tag über schon in der Praxis sein.

Grundsätzlich ist das Problem "eHBA liegt noch Zuhause" also nur durch eine Autofahrt (vor der Sprechstunde) zu lösen ;-)
spannend, wo man so etwas doch einfach mit Cryptkeys lösen könnte, wozu einen physischen Ausweis - diese Vorgehensweise ist out of date und mehr als rückständig - aber wem sag ich das.

1 Antwort

Beste Antwort

Hallo Herr Tenzer,

laut KBV https://www.kbv.de/html/e-au.php#content49954 ("Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?") hat man "...bis zum Ende des nachfolgenden Werktages..." Zeit.

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