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Wir haben von einem Kollegen einen eArztbrief erhalten. Per KIM-Mail haben wir diesen geöffnet und dem Patienten zugeordnet. Dabei hat Tomedo direkt die 86901 zur Abrechnung vorgeschlagen. Da es sich aber im einen Privatpatienten handelt, ist dies so nicht durchfürbar.

Tomedo muss hier prüfen, ob es sich wirklich um einen GKV-Patienten handelt, bevor dieser Vorschlag kommt.

 

 

Ob es richtig, sinnvoll und/oder in Ordnung ist, die KV-Strukturen für PKV-Patienten zu nutzen, lassen wir mal aussen vor.

 

Aufgetreten in Tomedo v1.107.0.13
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1 Antwort

Sehr geehrter Herr Steckert,

das ist leider nicht so einfach.

1. Wenn ein eArztbrief reinkommt, dann dürfen Sie laut KBV die Ziffer(n) abrechnen. In den Anforderungskatalogen steht nichts das das nur bei GKV Patienten passieren darf. Und ja, das geht nicht bei wirklichen Privatpatienten, aber naja. (redaktionelle Anmerkung: invalides Argument)

2. Im eArztbrief wird nur die Versichertenummer (nicht die Kasse) übermittelt. D.h. ich kann nur prüfen ob die Versichertennummer da ist oder nicht. Das ist per se das einzige Kriterium um rauszufinden ob ein Patient per se Verischert ist.

3. Auch wenn ein Patient bei Ihnen als Privatversichert hinterlegt ist, so ist es unklar ob der Patient evtl neu in der GKV versichert ist und in der sendende Praxis dies so übermittelt.

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Danke für die Rückmeldung.

 

 

Ich verbuche das dann mal wieder unter "stimmiges KBV-Konzept" ;-)
hmmm, jap. Leider ist das Konzept von 2006.

Per se würde sich die Informationen der eGK (die eGK Versichertendaten sind 3 bzw 4 xml Dateien) hier sehr gut als Begleitdatei anbieten. Man wüsste 100%ig das der Versicherte eine eGK hat, weiss wann der letzte Onlineabgleich war und könnte sehr einfach den richtigen Schein mit Kostenträger etc erstellen (wie beim Kartestecken) ... aber das wäre zu einfach.
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