Werter Herr Stenger,
um meinen Kollegen hier zu korrigieren: Die eGK mit PIN ist bei der ePA in nur genau zwei Fällen notwendig und beide lassen sich durch die App 'umgehen'. Dabei gibt es nicht eine App für alle Patienten, sondern diese ist von Aktenanbieter zu Aktenanbieter verschieden. Manche Krankenkassen haben sie in ihre Krankenkassen-App integriert, während bei anderen Anbietern eine eigene App notwendig ist. Aber zur Aufklärung hier die beiden Fälle in denen eine PIN notwendig sein kann:
1) Der Patient kommt hat mit der Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen und nun ein frisches, unbenutztes ePA-Konto. Das muss erstmal aktiviert werden. Dies kann der Patient selbst tun mittels App oder Webzugang. Oder der Patient steht bei Ihnen und möchte es aktivieren lassen, dann wird eGK+PIN benötigt (als Zeichen der Einwilligung des Patienten). Das Konto ist im Anschluss aktiviert und kann benutzt werden, aber Sie haben noch keine Berechtigung auf die Akte zuzugreifen.
2) Der Patient möchte Ihnen eine Zugriffsberechtigung erteilen. Das kann in der Praxis nur mittels eGK+PIN geschehen (wieder als Zeichen des Patientenwillens). Auch diese Berechtigung kann per App oder Webzugang erteilt werden, dabei kommt der Patient auch ohne PIN aus. So erteilte Berechtigungen kann tomedo mit dem kleinen Downloadbutton im Schloss-Popup einmal alle 24 h herunterladen. Wenn Sie später am gleichen Tag noch eine weitere Berechtigung erhalten, können Sie auf dieses Konto nur zugreifen, wenn Sie den kleinen Aktualisieren-Button neben dem Downloadbutton benutzen (dieser testet ihre aktuellen Zugriffsrechte für diesen Patienten). Falls der folgende Screenshot unvertraut ist, das ist die "neue" Variante die mit ePA 2 notwendig ist, die Buttons finden sich auch in der ePA 1 Variante. Noch eine kleine Warnung: Der Download aller Berechtigungen kann ein paar Minuten dauern (erfahrungsgemäß 1-3), da wir hier auf eine Antwort von ALLEN Aktenanbietern warten, die ALLE ihre Konten nach Zugriffsberechtigungen für Sie durchsuchen.
Bei tomedo wird die eGK ohne PIN noch benötigt falls NFD, DPE oder eMP in die ePA geladen werden soll. Für alles andere ist auch keine eGK notwendig. Wenn der Patient die Berechtigung per App erteilt hat, kommen Sie also komplett ohne die PIN aus, je nach Dateien auch ohne eGK.
Ich habe auch gehört dass viele Krankenkassen Probleme haben beides zur Verfügung zu stellen, also gibt es Patienten die schon eine ePA haben, aber nur die App, keine eGK mit PIN und Patienten die nur mit eGK und PIN gewappnet sind und dann höchstens per Internetzugang Zugriff auf ihre ePA haben.
Weil ich hier gerade am Schreiben bin noch ein weiteres, vielleicht uninteressantes Detail: Ihre Identifikation gegenüber der ePA läuft ausschließlich über ihre Praxiskarte. Der eHBA wird erst mit der ePA 2 benötigt und hier nur um manche Einträge in die ePA zu signieren (wenn mich mein Gedächnis nicht trügt nur den Impfpass und den Mutterpass. Viellecht noch der medizinische Teil des Kinder U-Heftes. Andere Einträge werden mittels Praxiskarte oder gar nicht signiert werden.)
Ich hoffe das war gut verständlich.