Die neue Analogziffer A383 "Erweiterte Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie entspr. §6 GOÄ analog Nr. 383" zum 2,3-fachen Satz soll zum 01.01.2022 die bisherige A245 "Erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie" mit 1,0-fachen Satz ersetzen.
Leider kam die neue Abrechnungempfehlung der Bundesärztekamer nachdem die Quartalsversion gebaut wurde. Weder A383 noch 383A sind nicht im aktuellen GOÄ-Katalog enthalten.
In der nächsten Client-Version (voraussichtlich v1.106.0.10) wird die Analogziffer A383 nachgeliefert und dem Katalog hinzugefügt.