OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Hm, hier scheint etwas gründlich schief gegangen zu sein ...

im September habe ich die DiGa "Somnio" noch korrekt ausstellen können: siehe rotes Rp.

Jetzt stellt sich bei der Auswahl im Verordnungsmodul schon ein grober Fahler dar und der Ausdruck ist katastrophal. Es erscheint auf dem Ausdruck auch nicht die vorgeschriebene Diagnoseauswahl die ich mit angegeben habe. (siehe Medi-Modul und Ausdruck)

Entweder hier ist etwas an mir völlig vorbeigegangen oder die Programmierrung ist verbuged.

VG, O. Hanemann

 

Gefragt in Bug von (2.3k Punkte)
0 Punkte

Dies findet sich auf der Seite der KBV: https://www.kbv.de/html/diga.php

Ist Tomedo nicht zertifizert?

Vielen Dank für Ihren Hinweis. 

Aus den Daten unseres Datenlieferanten entnehmen wir, daß die DiGA-Verordnungseinheit somnio 001 (PZN: 16898724) von diesem als nicht erstattungsfähig geführt wird, was den Angaben im entsprechenden DiGA-Verzeichniseintrag des BfArM widerspricht. Ähnlich stellt sich die Situation auch für die DiGA-Verordnungseinheiten zanadio 001 (PZN: 16898701) und Vantis KHK und Herzinfarkt 001 (PZN: 19205615) dar.

Wir werden uns umgehend mit unserem Datenlieferanten in Verbindung setzen, um diesen Sachverhalt aufzuklären. Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Mit der Zertifizierung als Software zur Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen sind wir nun an die Richtlinien zur Rezeptbedruckung aus dem entsprechenden Anforderungskatalog (Seite 22 f.: P4-342 Allgemeine Vorgaben für die Formularbedruckung) gebunden: 

Wir konnten den Sachverhalten aufklären. Nach dem nächsten Update der Medikamentendaten sollte das Problem nicht mehr auftreten. Vielen Dank für Ihre Geduld.

1 Antwort

Guten Tag Herr Hanemann,

tomedo ist zertifiziert für die neue DiGA-Verordnung und Teil dieser geänderten Anforderungen der KBV betrifft auch die Rezeptbedruckung. Für mich sieht das auf den ersten Blick erstmal richtig aus, ich habe das aber nochmal an den zuständigen Entwickler zur Prüfung gegeben.

Viele Grüsse,

Björn Wellegehausen
Beantwortet von (14.4k Punkte)
0 Punkte
Hallo Herr Wellegehausen,

Danke erstmal für Ihre Antwort. Ich bin dann mal sehr gespannt, was der Entwickler dazu sagt.

Nach meinem Empfinden kann es nur falsch sein:

- die DiGas SIND erstattungsfähig, daher kann es nicht sein, dass dies falsch angegeben wird und unten auf dem grünen Rezept explizit noch steht, man könne das Rezept nicht zur Erstattung einreichen. Die Standardauswahl muss daher ein rotes Rezept sein.

- Es ist vorgeschrieben, dass die Diagnose enthalten ist - also muss sie auch auftauchen

Aber ich trinke dann erstmal einen Tee ;)

Viele Grüße, O. Hanemann

Hallo, ein ICD-Code muss NICHT auf dem Diga-Rezept angegeben werden. Es ist ja keine Hilfsmittelverordnung. Auf Arzneimittelrezepten dürfen sogar keine Diagnosen draufstehen.

Die KBV hat eine Info zu Digas veröffentlicht. Hier steht, dass die PZN drauf muss, von ICD ist da keine Rede. https://www.kbv.de/media/sp/PraxisInfo_Digitale_Gesundheitsanwendungen.pdf

Ich prüfe allerdings vor jeder Diga-Verordnung genau die vorgeschriebnen ICDs im Diga-Verzeichnis (https://diga.bfarm.de/de) und stelle sicher, dass genau die richtige ICD auf dem Schein eingepflegt ist. Zum Beispiel geht bei den Depressions-Digas die F41.2 NICHT ("Angst und depressive Störung, gemischt"). Es muss eine "reine Depression" für die Kasse in dem Quartal verschlüsselt sein. (Foto: erlaubte ICDs für Deprexis)

Liebe Frau Schock,

Danke für die Korrektur.

Da habe ich wohl etwas falsch verstanden gehabt die vorherige Zeit surprise

Bleibt noch abzuwarten, was es mit "Nicht-Erstattungsfähigkeit" auf sich hat.

Viele Grüße, O. Hanemann

Habe bei o.g. Apps die gleichen Probleme gehabt und hoffe auf schnelle Korrektur, dass die erstattungsfähigen DiGAs auch direkt auf GKV Rezept gedruckt werden.

Ein Hinterlegen der richtigen ICDs zum Schutz einer falschen Verordnung wäre hilfreich.
Heute haben wir das erste Rezept zurück erhalten, da es von Hello Better in der Version wie oben somnio auf grünem Rezept, bei uns als GKV Rezept, nicht akzeptiert wird, da keine Diagnose darauf steht.

Ist ja seltsam... Wer hat das denn beanstandet? Die Krankenkasse?

Derjenige kennt die Vorschriften nicht.

In der "Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung, Stand: Juli 2024" der KBV (https://www.kbv.de/media/sp/02_Erlaeuterungen.pdf) steht auf Seite 56 aktuelle die Vorschrift

⓭ Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen („Gesundheits-Apps“) nach
§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7a SGB V
Für die Verordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung nach § 73 Abs. 2 Satz 1
Nr. 7a SGB V ist das Verordnungsfeld wie folgt auszufüllen (Leerräume sind durchzu-
streichen):
Zeile 1: Digitale Gesundheitsanwendung
Zeile 2: Unbesetzt
Zeile 3: PZN
Zeile 4: Unbesetzt
Zeile 5 und 6: Bezeichnung der Anwendung
Es darf immer nur eine digitale Anwendung je Arzneiverordnungsblatt verordnet wer-
den.

Hello better bietet an, dass Patienten ihre Rezepte direkt dort hin senden können und alles weitere mit der Krankenkasse klären. So hat die Patientin es versucht, vergeblich.
Nach Rücksprache mit der Firma "Hello better" ist die Verordnung korrekt, es scheint dort intern ein Problem gewesen zu sein.
Danke für die Rückmeldung!
wie sieht es mit der Verordnung von erstattungsfähingen DiGa aus? Es ist umständlich, diese gedruckten Rezepte jedes Mal auf GKV Rezept umzustellen bzw. nervig, das von tomedo auf Privat voreingestellte Rezept versehentlich zu drucken, dann an der Anmeldung Bescheid zu geben, dass es falsch war und es dann auf GKV zu drucken, das erste dann wieder aus der Akte zu löschen.

Warum?

Mit der aktuellen Version der Medikamentendaten (01.11.24) sollte das Problem nun behoben sein. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

18,311 Beiträge
26,560 Antworten
47,607 Kommentare
28,086 Nutzer