E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Warum werden rezeptpflichtige Medikamente wie zum Beispiel Metigalen Emulsion 20ml einmal als grünes und einmal als rotes Rpt angezeigt, obwohl es sich um eindeutig rezeptpflichtige Arzneimittel handelt?
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Wenn Sie meinen, warum verscheidene Präparate in der Tabelle einmal rot und einmal grün angezeigt werden, so könnte das z.B an den verschiedenen Packungsnormen liegen.
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Vielen Dank Herr Berg, der Unterschied ist nicht durch die Packungsgröße N1 wie meinem Beispiel zu erklären. Die 20ml sind immer rezeptpflichtig und N1 werden aber sowohl als rotes als auch als grünes Rezept dargestellt, was zu Verwirrung führt.

Ich vermute Sie beziehen sich also auf das Präparat mit der PZN 16597626.

An welcher Stelle (1, 2 oder 3) wird bei Ihnen das Präparat manchmal als rot und manchmal als grün angezeigt.

 

Giuten Tag,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Problem betrifft aber nicht nur ein Medikament sondern viele. Meine Kollegin hatte für Ihren Sohn plötzlich verschreibungspflichtige Ohrentropfen als grünes Rezept bekommen, so dass ich glaube, dass nicht nur ich mit der Darstellung ein Problem habe. Es handelt sich immer um Medikamente,die obwohl zum Beispiel Steroide enthalten sind, in 2 Varianten Grün oder Rot angeboten werden. Warum 2 verschiedene PZM auftauchen für ein und das selbe Medikament erschließt sich mir auch nicht.
Guten Tag Herr Berg,

wie in Ihrem Screenshot zu sehen, ist das Medikament einmal mit grünem Rezept und einmal mit rotem Rezept in der Datenbank anwählbar. Das ist meiner Meinung nach aber extrem irreführend, da es bei Kassenpatienten immmer zu Lasten der GKV zu verordnen ist, wenn man nicht ein Privatrezept wählt.
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Es handelt sich aber um verschiedene Packungsnormen. Sie hatten ja gesagt, dass das Problem für die N1-Packunsgnorm auftritt.

Was es mit dem Präparat 16597603 auf sich hat kann ich auch nicht sagen. Bei DocMorris findet man für diese PZN keinen Eintrag. Anderesits gibt es die folgende Seite

Sie sollten beim Verordnen darauf achten, welche Packungsgröße Sie dem Patienten verordnen. Nicht alle Packungsgrößen sind erstattungsfähig. 

Da die PZN mit auf das Rezept gedruckt wird, sollten Sie unbedingt vermeiden, das grüne Präparat auf ein rotes Rezept zu verordnen. Das dürfte von der Apotheke abgelehnt werden.Ich werde unseren Medikamentenexperten mal bitten, bei der MMI nachzufragen ,was es mit dem Präparat auf sich hat.

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