In tomedo erfolgt zur Zeit keine Kennzeichnung fiktiv zugelassener Medikamente wie z.B. PENTALONG oder VAGANTIN.
Ein Präparat gilt als fiktiv zugelassen, wenn es sich vor 1978 im Verkehr befand und bis 2005 keine Neuzulassung erhalten hat. Eine Liste betroffenener Präparate (Stand 2013) findet sich unter https://www.kvno.de/downloads/verordnungen/Verordnungsmanagement_Arzneimittel_2013.pdf (Seite 10 ff.)
Laut Auskunft der KV Thüringen kann es für die Ärzte bei Verordnung auf ein rotes Rezept zu Regressforderungen gegenüber den Ärzten kommen. Dies wollen wir selbstverständlich vermeiden.
Leider findet sich in den ABDA-Daten (mit Verweis auf eine rechtlich unklare Lage und laufende Verfahren) keine Angabe darüber ob ein Medikament ein fiktiv zugelassenes Arzneimittel ist. Um Auseinandersetzungen mit den Anbietern zu vermeiden sollte tomedo in dem Falle auch keine automatische Zuordnung zu einem grünen Rezept treffen. Ich sehe nun 3 Möglichkeiten:
1.) Wir pflegen zollsoft-seitig eine Liste von fiktiv zugelassenen Medikamenten ein und versuchen diese immer aktuell zu halten. Bei Verordnng eines Präparates aus der Liste wird standardmäßig ein Dialog angezeigt, dass es sich um ein fiktives Arzneimittel handelt. Außerdem könnte man eine manuell zu aktivierende Einstellung schaffen, die Präparate dieser Liste ohne Rückfrage auf grün verordnet.
2.) Wir schaffen die Möglichkeit, pro Präparat festzulegen, auf welche Art von Rezept verordnet werden soll (präferierter Rezepttyp). Dies hätte den Vorteil, dass Sie nicht nur fiktiv zugelassene Medikamente markieren könnten, sondern auch andere Grenzfälle wie z.B. Gynatren.
3.) Wir lassen alles so wie es ist (automtische Verordnugn auf rotes Rezept bei Erstverordnung) und die Ärzte müssen weiterhin selbst darauf achten, das korrekte Rezept zu wählen. (Hinweis: Wenn Sie eine Eigenrezeptur gleichen Namens anlegen, können Sie den bevorzugten Rezepttyp wie in 2. vorgeschlagen bereits festlegen.)
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