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Liebe Kollegen, bei mir erscheint die Corona-Impfung immer noch mit einer Vergütung von 20€, auch nach dem neuesten Update, obwohl es doch schon eine Weile 28€ sind. Muss man das selbst ändern ? Ich dachte, das geschieht automatisch.

Und en passant habe ich mitbekommen, dass für Impfungen am WE die 88325 zugesetzt werden muss, hab ich im letzten Quartal nicht getan, betrifft aber sicher 50 Impfungen. Ob man es der KV nachmelden kann ?

Danke im Voraus

Ines Richter-Kuhn
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3 Antworten

Bei uns (Saarland) setzt die KV den Wochenendzuschlg automatisch.
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Auch in Sh wird der Wochenendzuschlag automatisdch zugefügt. Ich weiß aber nicht wie es bis zum 09.01.ist, da würde ich an den Wochentagen den bis dahin genehmigten Zuschlag mit anführen.
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Im Saarland wird die Ziffer bis 09.01. an allen Tsgen auch  durch das kv Regelwerk hinzugefügt.
Es ist möglich, einen Nachtrag zum Vorquartal abzugeben. Dies separat abrechnen (eigene Datei) und dann zur KV uploaden.
Beantwortet von (1.2k Punkte)
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Sehr geehrte Frau Hamann,

jain. Wenn die Abrechnung gelaufen ist und Sie haben alle Scheine geschlossen und danach nur neue Scheine angelegt und lassen dann die Abrechnung laufen, so sind da nur die neuen Scheine drin. Wenn Sie aber Scheine geändert haben, wird es kompliziert. Und dann ist die Frage wie die KV damit umgeht.

-> Am besten die komplette Abrechnung neu machen, der KV schicken und sagen, das das die richtige Abrechnung ist.
liebe Kathrin, wird der Wochenendzuschlag nicht automatisch gesetzt?
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