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Bin auf der Suche nach einer Vorlage für die Privatabrechnung, bzw. die Einverständniserklärung zur Abrechnung der Leistungen.

Möchte ja weiter ohne PVS selber abrechnen!

DANKE!
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Was meinen Sie damit? Einfach eine Rechnung schreiben geht doch, oder muss man da jetzt noch was schriftlich bekommen?
Rechnung schreiben ist klar.

Meine ein Einverständniserklärungsformular, welches der Patient unterschreibt, dass wir privatärztlich abrechnen mit dem entsprechenden Satz und das er das unabhängig von seiner PKV zahlen muss....

DANKE!

4 Antworten

Beste Antwort
Sehr geehrter Herr Lehmann,

wir haben das hier als Vorlage verwendet. Hilft ihnen das weiter?

Freundliche Grüße,

H. R. Teymouri

 

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

mit Ihrer Unterschrift kommt zwischen Ihnen und XXX  ein Behandlungsvertrag zustande.

Für diesen Vertrag gelten nachfolgende Bedingungen als vereinbart:

Die privatärztliche Liquidation erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung und den Empfehlungen der Bundesärztekammer in der Regel bis zum 2,3 fachen Satz für ärztliche Leistungen unter berechtigten Voraussetzungen auch bis zum 3,5 fachen Satz. Nach §4 GOÄ wird bei Leistungserbringung durch Dritte (Pathologie, Labor etc.) von diesen eine gesonderte Rechnung gestellt. Abweichende Beihilfebestimmungen oder Versicherungstarife werden nicht berücksichtigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung/zuständige Beihilfestelle möglicherweise nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die vollen Behandlungskosten selbst tragen, auch wenn der/die Kostenträger den Rechnungsbetrag nicht oder nur teilweise erstatten. Dies gilt auch für Analogziffern, die in der GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst sind. Das Honorar wird mit Rechnungsstellung fällig. Sie verpflichten sich, unabhängig von der Erstattung der Rechnungsbeträge durch ihre Krankenversicherung und/oder der für Sie zuständigen Beihilfestelle, die aus der Behandlung entstehenden Honoraransprüche selbst und umgehend nach Rechnungsstellung auszugleichen.

Sie bestätigen zugleich, dass Sie den Inhalt dieses Vertrag verstanden haben und offene Fragen geklärt wurden.

Sie vereinbaren hiermit verbindlich eine privatärztliche Behandlung.
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Das Formular wäre für mich ebenfalls interessant.
Beantwortet von (7k Punkte)
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Liebe Kollegen Lehmann und Reichelt,

mit dem Betreten der Arztpraxis kommt mit jedem Patienten ein stillschweigender Behandlungsvertrag zustande, der eigentlich keiner Unterschrift bedarf. In der PKV richtet sich die Abrechnung (leider immer noch) nach einer hundealten GOÄ, die seit Jahren von der BÄK angeblich modernisiert wird (einziges Resultat bisher: die erheblich verbesserte Leichenschau-Ziffer). Nach knapp 20 Jahren Hausarztpraxis habe ich nur 3 oder 4x mit Pat. diskutieren müssen über meine Abrechnungsziffern und - ja, es kann passieren, daß die PKV (oder besonders beliebt: die Beihilfe bei den Beamten) nicht alle Kosten erstattet, die der Arzt abrechnet. Ich arbeite aber die ganze Zeit ohne zu unterschreibende Einverständniserklärung und bin damit bisher gut gefahren.

Ich würde eher dazu raten, die Bürokratie nicht noch stärker aufzublähen (gibt eh schon genug Formulare) und wenn man unbedingt will, können Sie sich für notorisch säumige Zahler ja ein Briefformular anlegen, welches unterschrieben werden muß. Ich empfehle hier eher die Sofort-Zahlung per ec (habe ein Telecash-Gerät an der Anmeldung) oder auch "echtes Bargeld" (gibt es immer noch).

Gruß aus dem tief verschneiten und damit arschkalten Dresden,

Klaus Lorenzen
Beantwortet von (2.8k Punkte)
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Hallo Herr Lorenzen, vielen Dank für den Tipp. Ja, die GOÄ ist eine Sache für sich und ein Bürokratie-Abbau sicherlich sinnvoll.
Sehr geehrte Dres.,

ich habe Ihnen eine rechtssichere Version mit Tomedo-Datenfeldern ins Tauschcenter gestellt. Der "Feind" in dieser Sache ist nicht der Patient, sondern die KV, die bei einer privatärztlichen Abrechnung Ihrer Leistungen, die "ganz evtl. und möglicherweise" auch von irgendeiner Kasse übernommen werden könnten, etwas dagegen hat und unternehmen kann, ua. Ihnen den Kassensitz zu entziehen.
Be careful, die Ansicht des Herrn Lorenzen ist risky.
Mit den besten Grüßen aus Lippstadt vom Arztgattten, RA J. Frotscher
Beantwortet von (2.8k Punkte)
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Danke Herr Frotscher.

ich meinte aber zunächst den ganz "normalen" Privatpatienten. Da muss ich mir ja keine Sorgen machen?!

LG aus Bochum vom HNO Arzt!
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