OTK Störung - IONOS als Mailserver®
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Für Versicherte der Polizei und Postbeamten (gesetzlich versichert, mit Karte) lässt sich keine eDoku oKFE anlegen.

Fehlermeldung lautet keine egk eingelesen. Eingelesen sind die Karten. Und im letzten Quartal war das Anlegen bei Polizeibeamten kein Problem.

Kann man das beheben?
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2 Antworten

Guten Tag Herr Dr. Karsten,

meines Wissens führen Polizei- und Postbeamte eine KVK, keine eGK. Die technischen Spezifikationen der IQTIG zur Dokumentation, setzen jedoch eine eGK voraus. Aus dem Anwenderinformationen_DKK.pdf (die Früherkennungskoloskopie):

die vorliegende eGK-Versichertennummer entspricht dem vorgegebenen Format
und
das 9-stellige Institutionskennzeichen der Krankenkasse der Versichertenkarte beginnt mit der Zeichenkette '10'
und
gemäß eGK-Versichertenkarte liegt kein besonderer Personenkreis vor.

Das "vorgegebene Format" ist dabei ein Buchstabe A-Z, gefolgt von 9 Ziffern. Soweit ich weiß, bestehen KVK-Versichertennummern nur aus Ziffern. Laut diesen technischen Vorgaben besteht für die Beamten also keine Dokumentationspflicht. Zu Beginn des letzten Quartals kam dieses Frage auch auf und soweit ich mich erinnere, kann in tomedo durch Anlegen eines Ersatzverfahrens die Notwendigkeit der EGK umgangen werden. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, da Ihnen andere Informationen zur Dokumentationspflicht hier vorliegen, bitte ich Sie diese an mich unter jan.putzig@zollsoft.de weiterzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Putzig
Beantwortet von (5k Punkte)
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Hallo Herr Putzig,

gerade habe ich gelesen, dass es eine Möglichkeit gibt, ohne eGK die oKFE zu erzeugen. (GKV: Freie Arzt- und Medizinkasse / FAMK)

Ich kann mittels Ersatzverfahren zwar einen Schein anlegen, jedoch fragt er im oKFE Dokument trotzdem nach der eGK Nummer?

Vielen Dank,
Johannes Reichelt
Beantwortet von (7.1k Punkte)
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Guten Abend Dr Reichelt,

eine entsprechende Prüfung ist vorgegeben und für den Export relevant. Bisher wurden auch noch keine Informationen an mich weitergeleitet nach denen bei einer KVK die Dokumentationspflicht besteht, darum kann ich nur auf meinem obigen Punkt beharren.

Spezifisch zu der FAMK: Ich kenne mich in dem Feld nicht gut aus, aber die FAMK ist laut ihrer Homepage sogar eine private Krankenversicherung, meines Wissens ist hier also keine Dokumentation notwendig.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Putzig
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