E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Aktuell kommt es vermehrt zu Störungen und Dienstausfällen in der TI, die das Signieren, u.a. von E-Rezepten, beeinträchtigen.
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Hallo,

bei der Scheineingabe Notfalldienst kann das Datum nicht verändert werden. Auch keine Zeiten, von wann bis wann der Notdienst statt fand (z.B. über Nacht). Die KV Sachsen fordert aber die korrekte Datumsangabe.

Bei Scheinanlage sonstige KT kommt bei Rezeptdruck kein Kreuz bei Sonstige+gebührenbefreit. Und das System zeigt an, dass die Karte fehlen würde, aber meistens haben die Patienten ja keine?!

Danke!
Gefragt von (940 Punkte)
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1 Antwort

Geht es bei der Scheinanlage Notfalldienst um das Datum des Scheins oder der Leistung? Das Datum des Scheins kann in der Tat nicht geändert werden (nur das Quartal ist für die Abrechnung relevant). Das Datum der Leistungen können sie zum Eingabezeit per Datum der Kartei (unten links)

festlegen bzw. nachträglich per Kontextmenu (Rechtsklick auf die entsprechende Leistung und 'Derzeitiges Karteidatum setzen') ändern.

Die Angabe einer Uhrzeit ist im LeistungDetails-Popover unter Zusatzangaben->Sonstige möglich.

Eine Übertragung der Dauer (bzw eines Endes) ist im Datenformat der KV nicht vorgesehen und kann höchsten im Freitextfeld erfolgen.

Das Kreuz gebührenfrei setzt tomdeo nur, wenn für den Patienten im System ein Zuzahlungsbefreiung erfasst wurde. Dies kann im Fenster 'Patienteninformationen' unten links vorgenommen werden.

Ein automatisches setzen des Kreuzes für sämtliche 'Sonstigen Kostenträger wäre nach unserem Kenntnisstand falsch (https://www.kvno.de/downloads/verordnungen/rezept_ausfuellhilfe.pdf). Das automatische Ausfüllen des Feldes 'Sonstige' findet in tomedo momentan nicht automatisch statt, wird aber nach interner Diskussion evtl. in naher Zukunft geschehen.

Weiterhin werden wir intern diskustieren, ob der Hinweis zu einer fehlenden Karte nur dann angezeigt wird, wenn der Typ des selbst angelegten Behandlunsgausweises 'Ersatzverfahren' oder 'Überweisungschein' ist (also nicht mehr beim Typ 'Besonderer Kostenträger').

 

Noch ein weitere Hinweis: Die Angabe einer Personenkennziffer ist im KV-Bereich Sachsen nur für Bundeswehr-Kostenträger nötig, für Polizisten muss keine Kennziffer angegeben werden.

Beantwortet von (67.3k Punkte)
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Vielen Dank!
Danke für Ihre Antwort.
Aber unser Problem liegt in der Eingabe des Datums auf dem KV-Schein. Dieses Datum ist fest und lässt sich nicht ändern.
Wenn jetzt der Arzt am Wochenende Bereitschaftsdienst hat und ich die Daten am Montag eintragen will, geht das nur auf das heutige Datum, nicht auf das Datum am Wochenende wo der Dienst erfolgte.
???
Das Datum des Scheins ist für die Abrechnung irrelevant (nur ist das Quartal ist wichtig). Es wird lediglich das Datum der einzelenen Leistungen an die KV übermittelt. Wie oben beschreiben lassen sich die Leistungen auf das Wochenende rückdatieren.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Die Leistungen haben wir auf die Daten geändert.
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