Hallo,
es wird aktuell neu angezeigt:
"Die Leistung 01741 ("Totale Früherkennungskoloskopie gem. Teil II § 3 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)") sollte nicht abgerechnet werden, da je 59 Kalenderjahre nur 1 Leistung(en) abgerechnet werden darf/dürfen, aber bereits an folgenden Tagen Leistungen abgerechnet wurden: 31.03.2022, 20.11.2012."
31.3.22 ist in dem Fall die aktuelle Untersuchung.
In der Richtlinie des G-BA zur oKFE (https://www.g-ba.de/richtlinien/104/ bzw. https://www.g-ba.de/downloads/62-492-2605/oKFE-RL-2021-07-01-iK-2022-01-01.pdf)
heißt es aber in §3 (6) (relativ neu, 2021 veröffentlicht): "
Wird eine Koloskopie durchgeführt, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden
neun Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. 2
Danach kommen die
Früherkennungsmethoden nach Absatz 2, nach Maßgabe des Absatz 5 wieder zur
Anwendung".
Die 9 Kalenderjahre nach 2012 sind 2013-2021, in 2022 ist also die zweite Vorsorge-Kolo möglich und daher die Fehlermeldung nicht zutreffend.
Ich habe in Kombination mit der neu auftretenden Fehlermeldung zum Alter der Männer bei der oKFE-Kolo den Eindruck, bei tomedo ist eine alte Version der oKFE aufgetaucht??