E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Und wenn ja, wird der geneigte Nutzer auch auf die Daten zugreifen können, wenn die gematik mal wieder die Sicherheitszertifikate vergisst?

Mal angenommen, ich würde dies nutzen wollen, dann bräuchte ich in jedem meiner 2 Sprechzimmer noch ein Lesegerät, die mir wer bezahlt? Ich bräuchte zusätzliche Arbeitszeit für Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation dieser, weitere Erklärungen, Rückfragen... die mir wer bezahlt? Ich freue mich schon auf die Anrufe aus den Apotheken und Heimen und Krankenhäusern: wir können die Daten mit unserem System nicht lesen, können Sie uns den BMP bitte faxen?! Ich freue mich auf vergessene PINs, "ich muss mal kurz meine Frau anrufen, die weiß das, nur mal kurz... wo hab ich doch gleich... kann ich mal Ihr Telefon benutzen?"... Nein, ohne mich!

Liebe Zollsoft'ler, steckt Eure Arbeitszeit bitte in sinnvolle Dinge!
Klar! Anfangsschwierigkeiten  sind nicht zu vermeiden. PIN sollte man vermeiden!

Es würde den Informationsfluss verbessern. Ca 90% der Pat wissen ihre Medikamente nicht vollständig. Der Med-Plan ist selten scanbar. Es wäre schon gut, wenn der auf der eGK drauf wäre. Ein- und auslesen machen die Helferinnen vorne, keine zusätzlichen Lesegeräte notwendig, so wie ich das bislang verstanden habe ...

1 Antwort

Sehr geehrter Herr Cepin/Hoffmann,

derzeitig arbeiten wir aus Resoucenmangel nicht daran. In letzter Zeit kommen sehr viele TI-Subthemen an die Oberfläche und überschwemmen alles. Teile davon sind (absehbar) zertifizierungsrelevant, Teile werden den Ärzten speziell vergütet, und der Rest ist "nice to have". Deswegen werden/müssen wir zertifizierungsrelevante Dinge vor ziehen. Der eMP ist z.Z. in der dritten Kategorie ... Ich denke die Reihenfolge der Abarbeitung ist ersichtlich
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verstehe, es war auch nur eine Frage :-)

Was droht denn kurzfristig zertifizierungsrelevant zu werden? Das elektrische Rezept?
KIM/KOM-LE
JA, damit werden wir dann vielleicht endlich mal das olle FAX beerdigen können...

Hallo zusammen,

dem kann man aus fachärztlicher Sicht nur bedingt zustimmen. Zum einen wird die Erstellung von eMPs unter bestimmten Umständen extra-be budgetär vergütet und zum anderen ist der Aufwand, den Medikamentenplan bei Neupatienten nach Krankenhausaufenthalt oder generell bei  Änderungen zu erstellen/editieren schon sehr hoch. Wir haben hier Patienten mit 10-20 Medikamenten. Ein Scan eines evtl. vorhandenen BMPs funktioniert auf Grund von sehr gering auflösenden Druckausgaben in den meisten Fällen auch nicht. Den Medikamenten-Plan bereits elektr. über die eGK zu bekommen und nicht mühselig einpflegen zu müssen, stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Vorteil dar! Aber auch für hausärztliche Kollegen sollte das von Vorteil sein. Anstelle mühselig aus diversen Befundberichten die Mediks "herauszulesen" und dann entsprechend einzupflegen - einfach die Karte am Empfang stecken, evtl. Pin eingeben und fertig ist ...

Ich muss in der Tat zugeben, dass die von der Gematik beschriebenen Abläufe doch etwas einfacher hätten sein können. Insbesondere - wie bereits kritisch angemerkt - dass man entweder in jedem Behandlungszimmer ein eigenes Terminal braucht oder das der Patient nochmals am Tresen vorsprechen muss, um den Plan auf die eGK zu schreiben, ist in der Tat "fragwürdig". Wenn man dann aber die gesparte Arbeitszeit dagegen rechnet, überwiegen IMHO die Vorteile.

Laut Ärzteblatt (https://www.aerzteblatt.de/ehba) haben die Versicherten im Übrigen einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung von elektronischen Medikationsplänen. Da stellt sich mir die Frage, wie gehen wir damit um, wenn ein Patient auf dem eMP besteht?

Liebe Grüße

Volker Pauli

 

 

Laut Ärzteblatt (https://www.aerzteblatt.de/ehba) haben die Versicherten im Übrigen einen gesetzlichen Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung von elektronischen Medikationsplänen. Da stellt sich mir die Frage, wie gehen wir damit um, wenn ein Patient auf dem eMP besteht?

 genau diese Frage habe ich mir heute Mittag auch gestellt... 

Haben wir hier nicht eine Erfüllungspfilcht, wenn ein Patient auf den eMP besteht?

Ich vermute es wird kommen wie mit der Praxisquittung. Vielleicht erinnert sich noch jemand? Was war das für ein Aufstand! Bei mir haben exakt 0 (null) Patienten jemals nach einer Quittung gefragt ...
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