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Wir führen als Facharztpraxis mit einer angestellten Physiotherapeutin selbst Leistungen der Krankengymnastik bzw. Massagetherapie durch und rechnen diese nach EBM ab. Ab dem 01.04.2023 müssen von unseren Patienten auch die gesetzlich festgelegten Zuzahlungsbeträge einziehen. Besteht in tomedo ggf. eine Möglichkeit, dem Patienten die Zuzahlungsbeträge entsprechend einer Quartalsrechnung automatisiert über das PVS zu erstellen, welches in einer Art Sammelrechnung entsprechend der in Anspruch genommenen Leistungen im Quartal in Rechnung gestellt werden kann? Hat eine Facharztpraxis evtl. ein ähnliches Umsetzungsproblem wie oben von uns geschildert?

Mit freundlichen Grüßen

Wieland Arndt
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1 Antwort

Mir war bisher gar nicht bewusst, dass man bestimmte Heilmittelleistungen auch nach EBM abrechnen kann.
Ist es denn wichtig für Sie, dass die Abrechnung quartalsweise erfolgt? Wir arbeiten gerade an einem Modul für Heilmittelerbringer und dort ist es so angedacht, dass die Zuzahlung vor oder nach der Behandlung erfolgt.
Wenn Sie zu dem Thema einen Link oder etwas Schriftliches haben, lassen Sie uns das gerne zukommen! Dann schauen wir uns das genauer an.
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