E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Liebe Kollegen,

offenbar bin ich einer der wenigen, die den e-Arztbrief benutzen wollen. Deshalb habe ich auch alles nötige angeschafft, inklusive e-HBA für eine monatlichen Betrag. Da ich mit der Funktion (Signatur) nicht zurecht kam, habe ich den Support bemüht (s.u.). Wer sich den eHBA anschaffen will und wie ich ein ORGA 6141 benutzt, kann sich das sparen!

Und nu???? Warum werden wir mit halbfertiger Hardware von Zollsoft versorgt und nicht richtig aufgeklärt?

 

Gruß aus Brandenburg

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Seelig,

der elektronische Heilberufeausweis ist bei Verwendung im Lesegerät Orga 6141 M online zur Zeit noch ohne Funktion.

Signieren der eArztbriefe ist damit aktuell nicht möglich.

Der "eHBA" kann in einem mobilen Orga 930 M online anstelle eines SMC-B zum Sichern der eGK-Daten über einen PIN-Schutz verwendet werden.

Ein weiterer Einsatz des "eHBA" wird erst mit der nächsten Ausbaustufe der TI erfolgen.

mit freundlichen Grüßen,
Tilman Hesse

Mit freundlichen Grüßen
Zollsoft-Support
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2 Antworten

Beste Antwort

Hallo,

der  eHBA der Generation 0  kann nicht anstelle der SMC-B im ORGA 930 M  online verwendet werden. Das funktioniert erst mit dem eHBA der Generation 2, der aber z.B. in Niedersachsen noch nicht verfügbar ist. Wie es in anderen KV Bereichen aussieht, kann ich nicht sagen. Zuständig für die Ausgabe sind die Ärztekammern.

Der momentan verfügbare eHBA der Generation 0 kann momentan nur zum signieren eines eArztbriefes oder eines  elektronischen Laborüberweisungsauftrag - Muster 10- verwendet werden. Zum Signieren wird dann ein zusätzliches Kartenterminal (z.B.ein Cherry St-2100 oder cyberJack one) benötigt. Beide kosten so um die 60€.

Der eHBA der Generation 2 wird in Niedersachsen voraussichtlich ab April oder Mai 2020 von der Ärztekammer herausgegeben. Damit dieser eHBA der Generation 2 dann in den stationären eGK-Kartenterminals zum Signieren verwendet werden kann, muss zuvor der Konnektor noch ein neues Update erhalten. Damit können dann u.a. auch die geplanten Anwendungen Notfalldaten und der eMedikationsplan qualifiziert signiert werden, sobald diese im nächsten Jahr zur Verfügung stehen. 

mfg.

W. Wilharm

 

 

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Dieser ganze elektronische Mumpitz ist einfach noch nicht fertig!.....angry

Das kann ja wohl nicht wahr sein!
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