E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Hallo! Leider haben wir einige Patienten, die im letzten Quartal keine Karte abgegeben haben, aber sie haben diese jetzt eingereicht für letztes Quartal. Kann ich das Einlesen der Karte zurückdatieren, um das Ersatzverfahren zu ersetzen?

Grüße J. Stößel
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Bei uns in BW wird das Ersatzverfahren nicht mehr akzeptiert, wenn Patienten keine Karte bringen muss privat abgerechnet werden. Wir ziehen das auch konsequent durch.

Quelle: eGK nicht vorgelegt

Die Patienten, die ohne eGK erscheinen, bekommen alle direkt an der Anmeldung per Mausklick ein Customformular in die Hand gedrückt:

Anmerkung: Das ist ein altes Bildschirmfoto, der Rechtschreibfehler wurde behoben ;-).

1 Antwort

Beste Antwort
Nein, das ist von der KBV nicht erlaubt. Sie müssen diese Patienten über Ersatzverfahren abrechnen.
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Vielen Dank für die Antwort. Wieder was gelernt.yes

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