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KEINE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
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Nach der Installation der TI ergibt sich nach wenigen Minuten das Problem, dass die G2 Karte des Patienten nicht (mehr) lesbar ist. Was tun? Ersatzverfahren? Altes Lesegerät wieder anschliessen und benutzen? Gibt es Konsequenzen für die Abrechnung?

Aktuell ist es so, dass die bisherigen über USB am Arbeitsplatz angeschlossenen Geräte weiterhin funktionieren und die alten Karten , (dh. > 1,5 Jahre,  so KVWL) dort eingelesen werden können. (gilt für Tomedo, aber nicht für alle Softwarehersteller...), Gegebenfalls muss an dem Arbeitsplatz per command li/re Maustaste das per Netz angeschlossene Lesegrät abgekoppelt werden, aber die alten Schätzchen tun´s noch.

In einigen KV-Bezirken geistert die Mär, dass die Nutzung der alten Geräte trotz installierter TI  bei der Abrechnung sanktioniert wird. Daran hatte man in der Tat gedacht, was aber rechtlich vor dem Zeitpunkt des Einlesen von Befunden nicht möglich ist. Auch wollte man vermeiden, dass die Praxen jetzt für jeden Funktionsausfall ein Ersatzverfahren anlegen, was dazu führen würde, dass die Abrechnung - selbst im grün geprüften Zustand - vor die Pumpe läuft, da die Programme der KV bei einem signifikanten Abweichen von der üblichen Ersatzverfahrensquote, die Abrechnung blockieren. Aktuell ergibt sich für die weiterhin über USB eingelesene Patientenkarte kein Problem, außer dass etwa 20-30% der Karten davon betroffen sind. Wie mir eine KV mitteilte, haben einige Krankenkassen zwar G2-Karten ausgegeben. Die Software auf den Chip entspricht dem aber nicht.
Schöne Grüße aus Lippstadt
J. Frotscher
Gefragt von (2.8k Punkte)
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1 Antwort

Altes Lesegerät wieder anschliessen und benutzen?

 

Wenn Sie ein altes Kartenlesegerät haben bzw noch haben, dann lassen Sie das am Rechner dran. TI und das alte Gerät laufen parallel. Also erster Versuch TI-Lesegerät. Zweiter Versuch das alte Gerät. (Achtung: das alte Gerät nicht mit einem Firmwareupdate "beglücken"). Aber nur das TI Gerät macht - so es auch konfiguriert ist - eine onlineabgleich der an die KV bei der Abrechnung übermittelt wird.

Beantwortet von (90.1k Punkte)
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Ja, was die VDSM betrifft ist das richtig, aber sonst nicht abrechnungsrelevant, zumindest nicht vor dem 01.07.2019 (?)
Evtl liege ich da falsch aber wir müssen jetzt schon die Daten des Onlineabgleiches in der .con Datei an die KV übermitteln. Das ist ein Teil der KVDT Anforderung.

(KP2-185 Übertragung Prüfungsnachweis nach VSDM-Aktualisierung)
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