E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Wir erleben es immer häufiger, dass unsere Rechnungen von der BG gekürzt werden, weil das "Erstellungsdatum" der jeweiligen Rechnung, welche beim ersten Patientenkontakt angelegt wird = Erstellung, vor allen weiteren Behandlungen liegt. Nach Rücksprache mit der BG Gesundh./Wohlfahrt Dresden bedeutet für diese Erstellungsdatum = Rechnungsdatum. Von der Erstellung bis zum Rechnungsabschluß sind unsere Patienten aber in den meisten Fällen über Wochen oder Monate bei uns in Behandlung. All diese nachfolgenden Behandlungen werden demzufolge von der BG nicht mehr vergütet. Sie wertet diese als Softwarefehler und bittet um Änderung. Alle weiteren Rechnungen werden nicht bezahlt, solange dieser Fehler besteht.

Gefragt von (360 Punkte)
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Auf der Papierrechnung steht kein "Erstellungsdatum" ...
Wir werden der Sache auf den Grund gehen.

1 Antwort

Dies klingt sehr abwegig. Sie übertragen die Rechnungen digital über das DALEUV oder schicken Sie die Rechnung per Post oder machen Sie das über eine private Verrechnungsstelle? Bisher ist uns dies von keiner Praxis mitgeteilt worden. Passiert das auch bei anderen BGs oder nur bei dieser?
Beantwortet von (82.9k Punkte)
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Ich hatte gerade mit der BG telefoniert, diese wissen leider von nichts. Ich denke Sie müssten uns die Patienten/Rechnungen mitteilen, damit wir der BG genau sagen können um was es geht.
Wir haben jeden Monat Hunderte BG-Rechnungen und noch nie hatten wir so etwas.

Wir übertragen alle Rechnunge per DALE UV aus tomedo.
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