ja, ich meine die pfg 21225.
ich habe darüber mit der kv berlin korrespondiert:
meine Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Abrechnung des Quartals 2-17 habe ich folgende Frage:
Für die Abrechnung der Ziffer der Psychotherapeutischen Sprechstunde 35151 steht in einem Merkblatt der KBV: „ Die Psychotherapeutische Sprechstunde wird der Grundversorgung zugerechnet. Damit kann die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags auch bei dieser Leistung abgerechnet werden (GOP 22216, 22218, 23216, 23218). Die PFG, inklusive Zuschlag, wird einmal im Quartal zur Grundpauschale zugesetzt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt oder Psychotherapeut ausschließlich grundversorgend tätig ist und keine weitergehenden Leistungen durchführt. Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorische Sitzung und psychotherapeutische Gespäche der Fachkapitel.“ (
http://www.kbv.de/html/17549.php).
Gleichzeitig steht auf der Seite der KBV zum EBM bei der ZIffer 35151, dass diese den AUSSCHLUSS der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung darstelle (
http://www.kbv.de/tools/ebm/html/35151_2900173481748808324128.html).
Antwort KV-Berlin:
der Abrechnungsausschluss „Pauschale für die Fachärztliche Grundversorgung [PFG] neben Psychotherapeutischer Sprechstunde“ wird zum 01.04.2017 rückgängig gemacht. Da der Beschluss aber erst in der letzten Juni-Woche gefasst wurde, war eine zeitnahe Information nicht mehr möglich. Daher hat der Vorstand der KV Berlin beschlossen, im II. Quartal 2017 die PFG dazuzusetzen. Ab dem III. Quartal 2017 müssen Sie diese aber selbst in Ansatz bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin