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Hallo Tomedo,

ich bekomme die Fehlermeldung, dass die 35151 (psychotherapeutische Sprechstunde) nicht gleichzeitig mit der 25225 (nervenärztliche Grundversorgung) abgerechnet werden darf.

Das ist jedoch falsch. Eine Nebeneinanderabrechnung ist möglich.

Wie kann ich diese Fehlermeldung deaktivieren?

danke. A.Wahl
Gefragt von (1.5k Punkte)
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sehr geehrter herr zollmann, ist es möglich, dass diese fehlermeldung nicht mehr angezeigt wird? danke. aw

2 Antworten

Sie meinen sicher den Fehler/Warnhinweis im KVSchein unter der Diagnose, richtig? Dort können Sie den die Checkbox an der rechten Seite anhaken, damit wird die Meldung versteckt. Es ist eher die Frage wieso die Meldung angezeigt wird, wenn es kein Fehler sein sollte.
Beantwortet von (90.6k Punkte)
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genau das meine ich: es ist kein fehler, wird aber als fehler angezeigt. Ich möchte ungern immer dort etwas anhaken müssen, sondern bitte die fehlerhafte fehlermeldung beseitigt haben... ginge das?

ich habe noch mal im online-ebm der kbv nachgesehen: es ist kein ausschluss zwischen 35151 und 25225
ja, wir schauen uns das an. (evtl ist der onlinekatalog da abweichend von dem digitalen katalog den wir importieren.)

Eine Ziffer 25225 finde ich nicht. Meinen Sie eventuell die 21225, also den "Zuschlag zur nervenheilkundlichen Grundversorgung"? Die darf laut digitalem EBM-Katalog im Behandlungsfall nicht mit der 35151 abgerechnet werden... im Grunde darf die mit fast keiner anderen Ziffer stehen, nur mit den Ziffern der "Grundversorgung", siehe z.B hier:

http://www.kbv.de/tools/ebm/html/21225_2902595748778227755232.html

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 21225 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.

 

Beantwortet von (9.6k Punkte)
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ja, ich meine die pfg 21225.

ich habe darüber mit der kv berlin korrespondiert:

meine Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Abrechnung des Quartals 2-17 habe ich folgende Frage:
Für die Abrechnung der Ziffer der Psychotherapeutischen Sprechstunde 35151 steht in einem Merkblatt der KBV: „ Die Psychotherapeutische Sprechstunde wird der Grundversorgung zugerechnet. Damit kann die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags auch bei dieser Leistung abgerechnet werden (GOP 22216, 22218, 23216, 23218). Die PFG, inklusive Zuschlag, wird einmal im Quartal zur Grundpauschale zugesetzt und zwar für jeden Behandlungsfall, bei dem der Arzt oder Psychotherapeut ausschließlich grundversorgend tätig ist und keine weitergehenden Leistungen durchführt. Zu den Leistungen der Grundversorgung in der Psychotherapie gehören neben der Psychotherapeutischen Sprechstunde die probatorische Sitzung und psychotherapeutische Gespäche der Fachkapitel.“ (http://www.kbv.de/html/17549.php).
 
Gleichzeitig steht auf der Seite der KBV zum EBM bei der ZIffer 35151, dass diese den AUSSCHLUSS der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung darstelle (http://www.kbv.de/tools/ebm/html/35151_2900173481748808324128.html).

 

Antwort KV-Berlin:

der Abrechnungsausschluss „Pauschale für die Fachärztliche Grundversorgung [PFG] neben Psychotherapeutischer Sprechstunde“ wird zum 01.04.2017 rückgängig gemacht. Da der Beschluss aber erst in der letzten Juni-Woche gefasst wurde, war eine zeitnahe Information nicht mehr möglich. Daher hat der Vorstand der KV Berlin beschlossen, im II. Quartal 2017 die PFG dazuzusetzen. Ab dem III. Quartal 2017 müssen Sie diese aber selbst in Ansatz bringen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
sehr geehrter herr zollmann, ist es möglich, dass diese fehlermeldung nicht mehr angezeigt wird? danke. aw
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