Die KV Hessen schreibt beim jeder angesetzten 01450 dieses Quartal:
"Leistungen im Rahmen von Videosprechstunden können nur berechnet werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Anlage 31b zum
Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erfüllt sind. Eine Erklärung des Videodienstanbieters liegt uns nicht vor. (01450.92B9)"
hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen ;-) wie kommt das aus der Welt?
"Leistungen im Rahmen von Videosprechstunden können nur berechnet werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Anlage 31b zum
Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erfüllt sind. Eine Erklärung des Videodienstanbieters liegt uns nicht vor. (01450.92B9)"
hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen ;-) wie kommt das aus der Welt?