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Liebes tomedo-Team,

bei uns kommt es immer mal wieder vor, dass die Krankenkasse Anfragen stellt und im gleichen Quartal der Pat. nicht in der Praxis vor Ort war. Für diese Anfragen können Verwaltungsziffern wie z.B. die 01600, 01620 oder die 01622 abgerechnet werden.

Laut Auskunft der KV-Niedersachen, sind für diese Patienten, bei denen im Quartal wirklich nur diese Verwaltungsziffern angesetzt werden, keine Scheinabgabe notwendig. Die KV meint, diese Pat. bzw. Ziffern dürften garnicht auf der Scheinabgabeliste auftauchen.

Wie kann das geändert werden?

 

Vielen Dank

 

Anna Al Ghazal
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1 Antwort

Wenn Sie die Scheinabgabeliste.pdf meinen, die in der Abrechnungserstellung erzeugt wird: 

Diese Scheinabgabeliste stammt nicht von uns sondern wird vom KBV-Prüfmodul erzeugt. Auf dessen Arbeitsweise haben wir keinen Einfluss. Am erfolgsversprechendsten wäre es vermutlich in diesem Fall, wenn Sie sich diesbezüglich mit Ihrer KV kurzschließen.

PS: Ich  könnte mir z.B. vorstellen, dass die Schein ebei Ihnen als Überweisung (Scheingruppe 24) statt Orgoinalschein (Scheingruppe 00) angelegt sind. Nach meinem Verständis ist die Scheinabgabe ja nr für Überweisungen notwendig.

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