Zur Umstellung der Physiotherapierezepte 2017 gab es vermehrt Rückfragen, warum die Leitsymptomatik nicht mehr mit aufgedruckt wurde. Die Antwort darauf lautete: 'Weil die KBV das nicht vorsieht'. Offensichtlich gab es bei der KBV mehrere 'Beschwerden' darüber, sodass für Q2-17 folgende Anforderung in den KBV-Anforderungskatalog aufgenommen wurde.
Wir werden dies in der Quartalsversion für das Quartal Q2-17 entsprechend berücksichtigen.