E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.

Zur Umstellung der Physiotherapierezepte 2017 gab es vermehrt Rückfragen, warum die Leitsymptomatik nicht mehr mit aufgedruckt wurde. Die Antwort darauf lautete: 'Weil die KBV das nicht vorsieht'. Offensichtlich gab es bei der KBV mehrere 'Beschwerden' darüber, sodass für Q2-17 folgende Anforderung in den KBV-Anforderungskatalog aufgenommen wurde.

Wir werden dies in der Quartalsversion für das Quartal Q2-17 entsprechend berücksichtigen.

Gefragt von (67.4k Punkte)
0 Punkte

2 Antworten

Lieber Dr. Berg,

es ist natürlich eher dämlich (´tschuldigung), sich bei der KBV zu "beschweren" (hoffentlich war es niemand von uns Tomedo-Usern), wenn bestimmte Inhalte von GKV-Formularen durch Software-Änderungen der AIS-Anbieter, die ja auch durch Zertifizierungsvorgaben der KBV "geknechtet" werden, nicht mehr eingedruckt bzw. angezeigt werden.

Prinzipiell halte ich die Änderung der Physiotherapie-Formulare mit der Möglichkeit, eine 2. Diagnose einzugeben, eher für marginal: die PT-Praxen wollten das schon länger und gaben sich immer nur widerwillig mit der ICD-Codierung zufrieden. Wenn wir jetzt (in Zukunft) auswählen können, ob Diagnose und/oder Leitsymptomatik, dann ist hoffentlich alles gut, oder.

Gruß aus Dresden
Beantwortet von (2.7k Punkte)
0 Punkte
So eine Änderung ist vermultich eher einer Kombination aus Beschwerden von Softwarehäusern und KVen die mit der aktuellen Lösung bzw. dem zu leistenden Support/Schlung unzufrieden sind.

PS: zollsoft hat sich im Übrigen nicht beschwert :)
Aktuelle Entwicklungen: Bei einem längeren Telefonat mit der KV-Thüringen wurde uns empfohlen, den Leitsymptomatik-Text doch wieder automatisch aufzudrucken, da die Kassen bei fehlendem Text teilweise die Kostenerstattung an den Physiotherapeuten nicht übernehmen - und somit die Physiotherapeuten entsprechende Rezepte, auf denen die Angabe fehlt nicht akzeptieren. Das entspricht zwar nicht den Anforderungen der KBV (Feld ist optional - seit Q2-17, in Q1-17 war es ja gar ncith vorhanden) es ist aber offenbar auch nicht verboten, dieses Feld automatisch zu befüllen. Betroffen sind alle Leitsymptomatiken auf Physiotherapierezepten (außer WS1e und DFc, da diese mehrere Texte zur Auswahl besitzen und dort also kein automatisches Vorausfüllen stattfinden kann).
Beantwortet von (67.4k Punkte)
0 Punkte
15,800 Beiträge
23,507 Antworten
41,203 Kommentare
10,989 Nutzer