Zum 1.1.2017 gab es neue Anforderungen der KBV bzgl. der Heilmittelverordnung. Deshalb sind diesbezüglich in der tomedo-Quartalsversion v1.44 einige Änpassungen/Neuerungen enthalten.
1.) Der Aufdruck des Klartextes der Leitsymptomatik erfolgt nicht mehr automatisch bei Auswahl des Indikationsschlüssels. Für die Physiotherapieverordnung (Muster 13) ist die Leitsymtptomatik eindeutig durch den Indikationsschlüssel (z.B. WS1a) spzifiziert. Bei Ergotherapie und Logopädie werden nach Auswahl eines Indikationsschlüssels automatisch Vorschläge im Feld 'Leitsymptomatik als Begründung' vorgeschlagen. Abweichend kann dort auch ein eigener Freitext eingegeben werden.
2.) Der Klartext der im 1. ICD-Feld angezeigten Diagnose wird im Feld 'abrechnungsrelavante Diagnose' mit eingetragen. Dies ist von der KBV so vorgeschrieben. Zur Angabe einer weiteren Diagnose für den Therapeuten können Sie das Feld 'ggf. abw. theapierelvante Diagnose nutzen. Dort können Sie (wie in den anderen Feldern ebenfalls) aber auch beliebigen Freitext eingegeben werden. Eine Vorgabe hinsichtlich der Befüllung des Feldes 'ggf. abw. ...' besteht KV-seitig nicht. Das Feld ist eine 'tomedo-Erfindung'.
3.) Die Angabe eines zweiten ICD ist nur erforderlich, wenn Sie besonderen Verordnungsbedarf geltend machen wollen (eine Kopplung mit dem Feld 'ggf. abw. therapierelvante Diagnose besteht also NICHT!). Die Liste der ICD-Code-Paare, die automatisch einen besonderen Verodnungsbedarf auslösen wurde durch die KBV erweitert und ist unter tomedo durch einen Klick auf das zweite ICD-Feld einsehbar.
Außerdem wird bei der Auswahl des Indikationschlüssels auf möglichen Besonderen Verordnungbedarf (BVB) hingewiesen. Dazu ist es allerdings nötig, dass vorher das Feld für den 1. ICD-Code gefüllt wird. Eine günstige Ausfüllreihenfolge wäre also
1.) 1. ICD Code
2.) Indikationsschlüssel
3.) 2. ICD-Code
4.) Langfristik genehmigter Heilmittelbedarf kann jetzt patientenspezifisch sowohl im Fenster 'Patienteninformationen' als auch in den Heilmittelformularen verwaltet werden.
Bitte beachten Sie auch, dass eine korrekte Budget-Kostenberechnung nur stattfinden kann, wenn allen Heilmitteln, die in Ihrer Praxis verordnet werden auch Kosten zugeordnet sind. Da mit diesem Update einige wenige neue Heilmittel zum Katalog hinzugekommen sind, sind für diese ggf. noch Kosten nachzutragen.