OTK Störung - IONOS als Mailserver®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.

BEDINGTE Freigabe der macOS Version Sequoia für tomedo®
Alle Hinweise und Informationen finden Sie unter folgendem Link.
ich muss eine elektronische Patientenakte aus Tomedo an einen anderen Arzt übergeben. Der Export ist problemlos, erstellt eine PDF Datei mit zum Beispiel 250 Seiten. Diese Datei muss versandt werden. Über E-Mail ist es nicht erlaubt aus datenschutzrechtlichen Gründen. über Kim, geht es nicht weil die Datei zu groß ist. Über Fax leider auch nur maximal 110 Seiten pro Fax. Danach bricht es ab. Hat jemand eine Idee, wie man das elegant sehr einfach lösen könnte? Man möchte sich ja mit abgehenden Patienten nicht unnötig Arbeit machen, oder? Ausdrucken oder auf USB Stick kopieren wären eine Alternative, die mich allerdings Geld kosten würde. Laut Gesetz bin ich verpflichtet den Patienten das bereitzustellen, wenn ich richtig informiert bin kostenlos oder?
Gefragt in Frage von (10.7k Punkte)
0 Punkte

4 Antworten

Datei in die ePA laden (ich weiß nicht, wo das Limit hier liegt)

Datei in 2 teile mit Vorschau splitten und getrennt über KIM senden. Keine optimale Lösung aber immer noch ohne weitere Kosten.
Beantwortet von (29.6k Punkte)
0 Punkte
Was sich bei uns bewährt hat, ist Tuta (früher tutanota). Klar, es kostet was, aber so kommunizieren wir mit Apotheken (die keine KIM haben - ja gibt es noch) bzw. unseren Anästhesisten, die keine KIM haben müssen.

Für einmalige Fälle kann ich die Freeware "Encrypto" empfehlen. Gibt es für macOS (im Apple Appstore) und Windows. Die haben wir früher vor KIM seeeehr viel genutzt.

In beiden Fällen muss dem Kommunakationspartner das Passwort auf anderem Wege - zB per Telefon - mitteilen.

Viel Erfolg!
Beantwortet von (4.4k Punkte)
0 Punkte
Für den seltenen Fall verwende ich den "zip" Befehl im terminal mit folgender Syntax:

zip -er [Name der zu erstellenden Zip Datei] [Dateiname oder Verzeichnis, das gepackt werden soll]

Damit kann ich einen ganzen Ordner oder die PDF-Datei verschlüsseln. Zip Datei Kann dann per Mail verschickt werden, Passwort muss z.B. telefonisch mitgeteilt werden.
Beantwortet von (440 Punkte)
+1 Punkt
Ich habe USB Sticks für je 80Cent oder so gekauft. Bekommt der Patient und fertig. Ich versende keine Daten an andere Ärzte, wenn jemand wechseln möchte.
Beantwortet von (25.1k Punkte)
+1 Punkt
Wo bekommen Sie bitte einen USB Stick der neueren Generstion für 80 cent?  Nicht einmal Ali bietet das so günstig an.
Ich würde keinen USB Stick bei mir in der Praxis einlesen. Leider sind wir verpflichet unseren Patienten die Akte mitzugeben. Würde splitten per KIM oder ausdrucken.
Letzte Woche hatte ich eine langjährige Patientin die in ein Altenheim weg zieht ..... PPDF Export in Tomefo: 1453 Seiten .... ausdrucken haha .... splitten mit Vorschau .... versuche sie es mal  sogar mit dem neusten iMac eine Herausforderung an ihre Geduld..,

Muss mich korrigieren...waren ca 1,20€. https://amzn.eu/d/2tHP1G9

Den USB Stick kann der Patient mitbringen. Ansonsten tatsächlich ausdrucken und jede Seite in Rechnung stellen. Nirgendwo steht dass das umsonst ist.

Neulich wollte eine Krankenversicherung die Akt per Fax erhalten, denen hätte ich das Fax lahmgelegt. Haben 4 Wochen gebraucht mir einen USB Stick zu schicken.
Die digitale Kopie ist kostenlos.

Das Speichermedium kostet.

1500 Seiten kopieren/ausdrucken verursacht Kosten. Gerichte verlangen auch für jede kopierte Seite, der Vorgang an sich hat kostenlos zu erfolgen. Da lasse ich gern verklagen. Ansonsten faxe ich das, da wird der Gegenseite bestimmt der Toner ausgehen.
Ich zitiere mal aus dem Ärzteblatt:

"Konsequenzen für die Praxis

Behandlungsakten können sowohl in Papierform als auch in digitaler Form geführt werden. Verlangen Patientinnen und Patienten Kopien der Akte, muss die erste Kopie kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für jede weitere Kopie steht Praxen der Ersatz ihrer Ausgaben zu. Patientinnen und Patienten müssen ihre Anfrage nicht begründen.

Die Überlassung der Kopien kann je nach Wunsch der Patientin oder des Patienten sowohl in physischer als auch in elektronischer Form erfolgen.

Was die elektronische Übertragung angeht, sollten Ärztinnen und Ärzte auf eine ausreichende Sicherheit der Datenübermittlung achten. Von mitgebrachten Speichermedien wie USB-Sticks können im schlimmsten Fall Viren auf das Praxisgerät übertragen werden. Um dem vorzubeugen, scheint es empfehlenswert, praxiseigene USB-Sticks anzuschaffen und diese mitsamt den geforderten Behandlungsunterlagen an die Patientinnen und Patienten zu verschenken.

Auch eine Übersendung der Akte per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Jedoch sollten die E-Mails mit den enthaltenen Patientenakten entweder verschlüsseln werden oder eine Öffnung nur nach Eingabe eines bestimmten, separat übermittelten Passworts möglich sein.

Ärztinnen und Ärzte sollten dem Auskunftsbegehren auf keinen Fall mit dem Verweis der Kostenerstattung gemäß § 630 g BGB entgegentreten, da dies als Verweigerung des Auskunftsanspruchs und somit als Datenschutzverstoß gedeutet werden kann. Gemäß Art. 77 DSGVO haben Patientinnen und Patienten das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde. Wird dem Auskunftsersuchen nicht nachgekommen, drohen Bußgelder."

Ich schenke lieber jemandem einen USB Stick für 1-2 Euro und spare mir den Ärger.

Digitale Kopie ist mit Tomedo gar kein Problem. Die kostet bis auf das Speichermdium nicht viel. Mitgebrachte USB Sticks werden durch Antivirussoftware gescannt und dann beschrieben, besser ist der Versand der Akte als zip Datei, natürlich verschlüsselt. Dreisten Mitmenschen würde ich das gerne faxen, ist aber zu unsicher und deutlich aufwändiger als der Versand der elektronischen Datei. Aus dem Urteil geht nicht hervor welche Form kostenlos ist. Mehr als ein paar Seiten würde ich niemals ausdrucken.

Die Überlassung der Kopien kann je nach Wunsch der Patientin oder des Patienten sowohl in physischer als auch in elektronischer Form erfolgen.

Das heißt aber nicht, dass der Wunsch nach einem Ausdruck kostenfrei ist, weil der kostenneutrale Weg der digitale Versand ist. Ich möchte mal wissen, ob mir die Behöreden oder Gerichte alle Akten und über mich gespeicherte Daten kostenfrei ausdrucken. Ganz anders verhält es sich mit einem Auskunftersuchen nach der DSGVO. Das ist übrigens ein tolles Instrument um den Spieß mal umzudrehen.

Tatsächlich haben Sie bei ALLEN Firmen und behörden das recht dazu eine kostenlosen Ausdruck Ihrer Akte zu bekommen. Habe neulich meine Unterlagen der Telekom mal angefordert, war ein kleines Päckchen...
Herr Klaproth, natürlich drucken Ihnen die Behörden alles aus - schließlich ist denen ja egal, wie sie die Steuern verschwenden! ;-)

Aber zum eigentlichen Thema: Hier finden wir mal wieder ein schönes Beispiel für die von mir an vielen Stellen hier im Forum immer wieder geforderte Sparsamkeit mit Daten und Speicherplatz. So war beispielsweise die automatische Übernahme der Arzt-direkt-Kommunikation ein Ärgernis.

Übrigens müssen Sie nur dem Patienten eine Kopie der elektronisch verarbeiteten Daten zur Verfügung stellen. Sie müssen keine Datei an andere Praxen senden. Wenn dies gewünscht wird, ist das eine honorarpflichtige Dienstleistung.
Hallo Herr Hoffmann,

wir können froh sein, dass wir das Prolem mit Tomedo durch den einfachen Datenexport elegant lösen können. Mitgebrachte USB Sticks laufen durch den Virenscanner. Meist wollen aber Krankenversicherer die komplette Akte haben und fallen vom Hocker, wenn ich denen erstmal erkläre, dass ich Akten nicht einfach faxe.  Die haben dann auch Probleme die zip Dateien zu entpacken. Ach ja, bei  KIM machen die noch nicht mit.
18,147 Beiträge
26,382 Antworten
47,259 Kommentare
26,170 Nutzer